Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Erweiterung der bestehenden Tempo 30-Zone durch den Straßenzug Weferlingser Weg/Heeg/Worthstraße/Freiengericht, wie in der Vorlage dargestellt, soll bei der Verkehrsbehörde der Region Hannover beantragt werden.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Im Nachgang zur Sitzung ergab sich eine versehentlich falsche Straßenbezeichnung in der Vorlage. Die Fachabteilung bereitet zur nächsten Ortsratssitzung eine Ergänzungsvorlage mit den korrigierten Daten vor.     

 


Herr Meyer erläuterte die Vorlage zur Ausweisung einer Tempo 30-Zone in Otze. Er fragte in diesem Zuge nach, ob sich die Straßenausbaubeiträge ändern würden bzw. ob eine Umwidmung nötig sei.

Antwort der Abteilung für Tiefbau:

Eine Umwidmung ist nicht erforderlich. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone würde durch eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung der Region Hannover erfolgen. Die Höhe des Anliegeranteils bei Straßenausbaubeiträgen nach NKAG ist abhängig von der Straßeneinstufung (§ 4 Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Burgdorf). Für die Zuordnung ist jedoch nicht die Tempobegrenzung ausschlaggebend, sondern die Verkehrsbedeutung der Straße an sich. Hier wird u.a. das Verhältnis zwischen dem Ziel- und Quellverkehr, der von den Anliegergrundstücken ausgelöst wird, und dem Fremdverkehr berücksichtigt (Überwiegend Anliegerverkehr oder mehr Durchgangsverkehr). Aktuell ist von einer Zuordnung als „Durchgangsstraße“ auszugehen (geringerer Anliegeranteil), auch bei einer Ausweisung als Tempo 30-Zone.

Eine abschließende Beurteilung erfolgt jedoch immer erst, wenn eine konkrete Ausbaumaßnahme ansteht, da die Verkehrsbedeutung zu diesem Zeitpunkt ausschlaggebend ist.

 

 

Einstimmig fasste der Ortsrat folgenden