Beschluss:
Die Erweiterung der
bestehenden Tempo 30-Zone durch den Straßenzug Weferlingser
Weg/Heeg/Worthstraße/Freiengericht, wie in der Vorlage dargestellt, soll bei
der Verkehrsbehörde der Region Hannover beantragt werden.
Anmerkung der Verwaltung:
Im Nachgang zur Sitzung ergab sich eine versehentlich falsche
Straßenbezeichnung in der Vorlage. Die Fachabteilung bereitet zur nächsten
Ortsratssitzung eine Ergänzungsvorlage mit den korrigierten Daten vor.
Herr Meyer erläuterte die Vorlage zur Ausweisung einer Tempo 30-Zone in Otze. Er fragte in diesem Zuge nach, ob sich die Straßenausbaubeiträge ändern würden bzw. ob eine Umwidmung nötig sei.
Antwort der Abteilung für Tiefbau:
Eine Umwidmung ist nicht
erforderlich. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone würde durch eine
straßenverkehrsbehördliche Anordnung der Region Hannover erfolgen. Die Höhe des
Anliegeranteils bei Straßenausbaubeiträgen nach NKAG ist abhängig von der
Straßeneinstufung (§ 4 Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Burgdorf). Für
die Zuordnung ist jedoch nicht die Tempobegrenzung ausschlaggebend, sondern die
Verkehrsbedeutung der Straße an sich. Hier wird u.a. das Verhältnis zwischen
dem Ziel- und Quellverkehr, der von den Anliegergrundstücken ausgelöst wird,
und dem Fremdverkehr berücksichtigt (Überwiegend Anliegerverkehr oder mehr
Durchgangsverkehr). Aktuell ist von einer Zuordnung als „Durchgangsstraße“
auszugehen (geringerer Anliegeranteil), auch bei einer Ausweisung als Tempo
30-Zone.
Eine abschließende
Beurteilung erfolgt jedoch immer erst, wenn eine konkrete Ausbaumaßnahme
ansteht, da die Verkehrsbedeutung zu diesem Zeitpunkt ausschlaggebend ist.
Einstimmig fasste der Ortsrat folgenden