Betreff
Ausweisung Tempo 30-Zone in Otze
Vorlage
BV 2021 1482
Aktenzeichen
36.082.000
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ortsrat Otze beschließt, die Erweiterung der bestehenden Tempo 30-Zone durch den Straßenzug Weferlingser Weg/Heeg/Worthstraße/Freiengericht, wie in der Vorlage dargestellt, bei der Verkehrsbehörde der Region Hannover zu beantragen.

 

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Von der CDU- und SPD-Fraktion im Ortsrat Otze wurde mit Datum vom 08.09.2020 (Vorlage-Nr. A 2020 1385) beantragt die Straße Weferlingser Weg für den Verkehrsversuch der Region Hannover „Tempo 30 in Ortsdurchfahrten“ zu melden.

 

Da dieser Verkehrsversuch nur auf Kreisstraßen durchgeführt wird, konnte die Gemeindestraße Weferlingser Weg hierfür nicht vorgeschlagen werden.

 

Daraufhin wurde gemäß Protokoll der Ortsratssitzung vom 24.09.2020 die Tiefbauabteilung/Straßenverkehrsbehörde gebeten zu prüfen, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Weferlingser Weg auf Tempo 30 zu reduzieren.

 

Seitens der Tiefbauabteilung wird vorgeschlagen, nicht nur für den Weferlingser Weg Tempo 30 bei der Verkehrsbehörde zu beantragen, sondern die Ausweisung des gesamten Straßenzuges Weferlingser Weg/Heeg/Worthstraße/Freiengericht bis zur Burgdorfer Straße (K121) als Tempo 30-Zone (s. anliegenden Lageplan).

 

Hierdurch würde dieser Straßenzug in die vorhandene Tempo 30-Zone integriert. Folgende Vorteile würden sich dadurch ergeben:

 

In der gesamten Ortschaft Otze mit Ausnahme der Ortsdurchfahrt (K 121) würde die maximale Höchstgeschwindigkeit bei 30 km/h bzw. in den verkehrsberuhigten Bereichen noch darunterliegen.

 

Die Grundschule und der Kindergarten würden sich in der Tempo 30-Zone befinden und nicht wie derzeit in einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h.

 

Es kann von einer schnelleren Geschwindigkeitsreduzierung am Ortseingang (Weferlingser Weg) ausgegangen werden.

 

Die Tempo 30-Beschilderung der in den genannten Straßenzug einmündenden Straßen kann abgebaut werden.

 

Eventuell wird sich der innerörtliche Durchgangsverkehr verringern, da die Strecke aufgrund der Geschwindigkeitsreduzierung unattraktiver für diesen wird.

 

Nachteile konnten durch die vorgeschlagene Geschwindigkeitsreduzierung des gesamten Straßenzuges nicht erkannt werden.

 

Insofern wird vorgeschlagen, dass der Ortsrat die Beantragung der Ausweisung der Tempo 30-Zone in dem Straßenzug Weferlingser Weg/Heeg/Worthstraße/Freiengericht wie zuvor beschrieben durch die Tiefbauabteilung beschließen möge.

 

 

 

 

 

 

(Pollehn)

 

 

 

Anlage:Lageplan