Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Die Mitglieder des Auschusses für Umwelt, Statdentwicklung und Bau fassten einstimmig den folgenden empfehlenden Beschluss

 

Dem Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4-07 „Hornweg“ in der Fassung vom November 2020 wird unter der Bedingung, dass weitere Planvarianten nicht ausgeschlossen sind, zugestimmt.           

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorentwurf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen
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Eine Erläuterung der Vorlage konnte aus technischen Gründen nicht erfolgen.

Herr Dr. Kaever verwies darauf, dass eine Stellungnahem der WGS-Fraktion des Ortsrates Schillerslage zum Bebauungsplan Nr. 4-07 „Hornweg“ bereits am 15.01.2021 per E-Mail an die Stadtverwaltung versendet wurde, aber den Ausschussmitgliedern nicht vorlage. Herr Dr. Kaever erläuterte deshalb kurz, dass aus dem Ortsrat Bedenken hinsichtlich der zu großen Grundstückszuschnitte vorgetragen wurden. Dies führe zu hohen Erwerbskosten und mache es jungen Familien unmöglich ein Grundstück zu erstehen.

Herr Brinkmann erwiderte hierauf, das diesbezüglich Modifikationen möglich seien, er dessen ungeachtet jedoch darum bitte, dem Vorentwurf in der heutigen Sitzung zuzustimmen, damit das Verfahren weitergehen könne.

Frau Heller sprach sich dafür aus, auch in dieser Verfahren kommunale Wärmeplanung zu prüfen. Frau Heller schlug weiterhin vor, die Flächen, die bei einer Verkleinerung der Grundstückszuschnitte frei würden als Ausgleichsfläche im Osten des Baugebietes auszuweisen, so dass andere als Ausgleichsflächen erworbenen Grundstücke nicht in Anspruch genommen werden müssten.

Die nochmalige Nachfrage von Herrn Paul, ob eine Zustimmung zur Vorlage eine Variante 5 unmöglich mache, verneinte Herr Brinkmann.

Herr Dr. Kaever stellte daraufhin die Vorlage unter der Bedingung, dass der Beschluss keinen Ausschluss weiterer Planvarianten bedeute, zur Abstimmung.