Der Rat fasste einstimmig folgenden

 

Beschluss:

 

 

1)      Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt, die 10. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Stadt Burgdorf vom 01.08.2018 in der sich aus der Anlage der Vorlage BV 2020 1236/1 ergebenden (und der Originalniederschrift als Anlage B beigefügten) Fassung zu erlassen.

 

2)      Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt, die 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Burgdorf über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege und über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung in Kindertagespflege – Kindertagespflegesatzung - vom 01.08.2018 in der sich aus der Anlage der Vorlage BV 2020 1236/1 ergebenden (und der Originalniederschrift als Anlage C beigefügten) Fassung zu erlassen.

 

3)      Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt, dass die mit den Satzungsänderungen geregelte Gebührenfreistellung im selben Rahmen und Umfang auch für Kinder gelten soll, die eine Einrichtung in freier Trägerschaft im Stadtgebiet besuchen. Die Stadt Burgdorf sichert den Freien Trägern eine Übernahme des Einnahmeausfalls analog zu den Maßgaben des Satzungsrechts zu.

 


Frau Gersemann verwies auf die aktuell hohe Belastung der Familien hinsichtlich der Corona-Krise. Sie dankte allen Bürgerinnen und Bürgern, die durch weitere Angebote die Kinder und Jugendlichen begleiten.