Der Rat fasste einstimmig
folgenden
Beschluss:
1)
Der
Rat der Stadt Burgdorf beschließt, die 10. Satzung zur Änderung der
Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Stadt Burgdorf vom 01.08.2018 in
der sich aus der Anlage der Vorlage BV 2020 1236/1 ergebenden (und der
Originalniederschrift als Anlage B beigefügten) Fassung zu erlassen.
2)
Der
Rat der Stadt Burgdorf beschließt, die 2. Satzung zur Änderung der Satzung der
Stadt Burgdorf über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege und über die
Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der
Förderung in Kindertagespflege – Kindertagespflegesatzung - vom 01.08.2018 in
der sich aus der Anlage der Vorlage BV 2020 1236/1 ergebenden (und der
Originalniederschrift als Anlage C beigefügten) Fassung zu erlassen.
3)
Der
Rat der Stadt Burgdorf beschließt, dass die mit den Satzungsänderungen
geregelte Gebührenfreistellung im selben Rahmen und Umfang auch für Kinder
gelten soll, die eine Einrichtung in freier Trägerschaft im Stadtgebiet besuchen.
Die Stadt Burgdorf sichert den Freien Trägern eine Übernahme des
Einnahmeausfalls analog zu den Maßgaben des Satzungsrechts zu.
Frau Gersemann verwies auf die aktuell hohe Belastung der Familien hinsichtlich der Corona-Krise. Sie dankte allen Bürgerinnen und Bürgern, die durch weitere Angebote die Kinder und Jugendlichen begleiten.