Nachtrag: 03.05.2007

Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Ortsrat beschloss einstimmig, dass die Verhandlungen mit dem Investor zur Entwicklung von Wohnbauland im Bereich Schillerslage zwischen Sprengelstraße 4 und 6 fortgesetzt werden sollen, soweit der Entwicklungsspielraum nach dem RROP nicht vorher durch die Flächen Hornacker und Flachsfeld ausgeschöpft ist.


Frau Herbst stellte mit Hilfe von Overheadfolien den Inhalt der Vorlagen vor.

 

Herr Reupke stellte die Frage, welche Garantie der anliegende landwirtschaftliche Betrieb habe, dass ihm durch die Neubebauung keine Nachteile entstehen.

 

Frau Herbst sagte, dass in der Bauleitplanung nicht nur der jetzige Stand der Tierhaltung, sondern auch eine eventuelle Erweiterung beachtet werde. Vom Investor müsse unter anderem ein Geruchsgutachten erstellt werden. Es sei ohnehin fraglich, ob so dicht an diesem Betrieb eine Wohnbebauung möglich sei.

 

Frau Gottlieb ergänzte, dass bei Neubebauung Rücksicht auf die Nachbarn genommen werden muss. Mögliche Konflikte müssten im Bauleitplanverfahren untersucht und abgearbeitet werden. Aufgrund der gegebenen Konfliktlage (Nähe landwirtschaftlicher Betrieb, Verkehrslärm, Altlasten) wird von der Verwaltung ein Planungserfordernis gesehen, so dass die Entwicklung der Fläche Bauleitplanung erfordere.

 

Herr Plaß fragte nach, wie das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) hier greife, wenn nur 1,8 ha bebaut werden dürfen und Flachsfeld und Hornacker zusammen schon über 1,8 ha groß seien. Fraglich sei, ob das RROP bindend sei und ob dann mit der Bebauung bis 2015 gewartet werden müsse.

 

Frau Gottlieb sagte, dass  die Fläche, die den positiven Bauvorbescheid von 2005 umfasst, nach § 34 BauGB beurteilt worden sei. Ob Bebauung nach § 34 BauGB zum Eigenentwicklungsanteil nach dem RROP zähle, müsse noch mit der Region geklärt werden. Zur Fläche Hornacker sagte sie, dass eine Gesamtbebauung aufgrund der Lärmbelastung problematisch sein könne.

 

Ortsbürgermeister Thieleking sagte, dass man in der WGS-Fraktion davon ausgegangen sei, dass am Hornacker nur eine Baureihe bebaut werden soll. Dass die gesamte Fläche bebaut werden soll, sei der WGS nicht bekannt gewesen.

 

Frau Gottlieb erklärte, dass hier lediglich 2005 ein positiver Bauvorbescheid erteilt worden sei.

 

Herr Dunker stellte klar, dass die Prioritäten nicht verschoben werden dürfen. Diese seien 1. Flachsfeld, 2. Hornacker, 3. Sprengelstraße.

 

Frau Heldt stellte fest, dass für die vier Baugrundstücke Hornacker kein Bebauungsplan aufgestellt wurde. Sie fragte nach, ob die jetzt sieben Grundstücke genau so behandelt werden und ob dann das Bauamt ohne politische Entscheidung über die Bebauung entscheiden könne.

 

Frau Herbst bestätigte dies und sagte, dass ein positiver Bauvorbescheid drei Jahre lang Bestand habe. Zur Fläche Sprengelstraße müsse zunächst eine Grundsatzentscheidung des Ortsrates getroffen werden, ob die Fläche grundsätzlich bebaut werden soll.

 

Herr Plaß sprach sich grundsätzlich für eine Bebauung aus, aber die Bauleitplanung sollte so erfolgen, dass der ortsübliche Charakter und die Landwirtschaft dadurch nicht beeinträchtigt werden.

Für eine Bebauung der gesamten Fläche Hornacker sei er nicht. Er fragte nach, bis wann mit der Baureihe auf dieser Fläche begonnen werden muss.

 

Frau Gottlieb erklärte, dass 2005 für sieben Häuser ein positiver Bauvorbescheid erteilt worden sei, der drei Jahre lang Bestand hätte.

 

Frau Heldt erkundigte sich, ob diese sieben Grundstücke unter das RROP fallen und wie viel Fläche noch bebaut werden darf, wenn die Baugebiete Flachsfeld und Sprengelstraße bebaut seien.

 

Dies könne nicht gesagt werden und bedarf der Prüfung, so Frau Gottlieb.

 

Ortsbürgermeister Thieleking fasste zusammen, dass ca. 1/3 des Baugebietes Hornacker positiv beschieden worden sei. Die WGS-Fraktion bleibe weiter bei der Meinung, nicht das gesamte Gebiet zu bebauen. Wenn dieses Gebiet also als Baugebiet wegfalle, sollten die Grundstücke an der Sprengelstraße bebaut werden, sofern dies keine Nachteile für die ansässige Landwirtschaft habe.

 

Frau Gottlieb kündigte an, mit der Region Kontakt aufzunehmen, um zu klären, welche Flächen nach dem RROP zu werten sind und welche Gesamtfläche eigenentwickelt werden dürfe.

 

Herr Plaß machte den Beschlussvorschlag, dass der Bauleitplanung grundsätzlich zugestimmt werden sollte, damit der Investor mit Planungen beginnen kann.

 

Frau Heldt wandte ein, dass sich der Investor sicher sein können müsse, dass das Planungsverfahren weiter laufe. Um eventuelle Regressansprüche zu vermeiden, sollte daher erst das Ergebnis der Befragung der Region abgewartet werden, bevor man einer Bebauung grundsätzlich zustimme.

 

Ortsbürgermeister Thieleking sagte, dass das Risiko beim Investor liege.

 

Frau Gottlieb machte den Beschlussvorschlag, dass der Ortsrat grundsätzlich einer Bebauung zustimmt, unter der Voraussetzung, dass der Entwicklungsspielraum nicht schon durch die Baugebiete Hornacker und Flachsfeld ausgeschöpft ist.

Bis zur Bauausschusssitzung am 04.06.2007 werde die Verwaltung mit der Region Kontakt aufnehmen und dann genauere Aussagen treffen können.