Nachtrag: 26.11.2019 Nummer 1

Beschluss: vertagt

Die weitere Behandlung des Eilantrags der WGS-Fraktion zur Bewertungsmatrix für die Priosierung der Bearbeitung von Bauvorhaben wurde vertagt, um diesen zunächst in den Fraktionen zu beraten.

 


Die TOP 6, 7 und 8 wurden gemeinsam unter diesem TOP diskutiert.

 

Herr Dr. Kaever erläuterte den Antrag der WGS-Fraktion.

 

Herr Fleischmann monierte, dass man weniger priorisieren solle und stattdessen mehr soziale Wohnungen gefördert werden sollten. Daher habe er den Antrag zu TOP 8 gestellt. Man solle Bauland an große Wohnungsbaugenossenschaften nur noch verkaufen, wenn diese mind. 25 % soziale Wohnungen auf dem Grundstück verwirklichen würden. Er befürworte zudem die Grundstücke nicht zu verkaufen, sondern mit einem Erbbaurecht zu vermarkten, um ein Belegrecht zu haben und die Grundstücke im Eigentum zu behalten.

Die Verpflichtung zur Errichtung sozialen Wohnraums sei daher wichtiger als ein Kriterienkatalog zur Priorisierung. 

 

Herr Rheinhardt erklärte, dass es schwierig sei abzuwägen welche Projekte wichtig seien, daher müsse man sehr genau über Kriterien der Bewertungsmatrix nachdenken.

Grundsätzlich fände er den Antrag sinnvoll, allerdings solle man beachten, dass jemand mit einem Projekt mit ganz neuen Ideen erscheinen könne und dann die Bewertungsmatrix eventuell angepasst werden müsse.

Den Antrag bezüglich 25 % Sozialwohnungen sehe er gar nicht negativ und könne sich vorstellen diesem zu folgen.

 

Frau Heller betonte, dass die Innenentwicklung und Nachverdichtung besonders wichtig seien und man diese Punkte in die Bewertungsmatrix aufnehmen solle. Da gute Projekt (z.B. Raupers Hof oder Nachverdichtung Gartenstraße) bearbeitet werden müssten, bevor diese Grundstücke brachlägen.

 

Herr Köneke merkte an, dass es diese Diskussion schon länger gebe. Aktuell lohne es sich selber zu bauen und später teuer zu vermieten, allerdings seien das nur Zyklen, die auch wieder enden würden. Man müsse sehen, wo man schnell viel erreichen könne.

Er spreche sich gegen eine Bewertungsmatrix aus. Man solle Projekt besser weiterhin in diesem Rahmen in der Politik besprechen.

Baugrundstücke nur mit Erbbaurecht an Investoren zu vergeben, um Sozialwohnungen zu bekommen, sehe er kritisch, da die Investoren hierfür kaum einen Kredit bekommen würden.

 

Herr Schellenberger wies darauf hin, dass man diese Bewertungsmatrix mit äußerster Vorsicht betrachten solle, da diese Bauinteressenten eine gewisse Zusicherung gebe und Kriterien festlege und diese ggf. einfach zu ändern sei nicht fair gegenüber den Bauinteressenten

 

Herr Nijenhof erklärte, dass er eine Bewertungsmatrix für einen herausragenden Vorschlag halte. Investoren würden dann möglichst viele Punkte erfüllen wollen und man könne die Projekte objektiver vergleichen.

Auch er sehe bezüglich der Sozialwohnungen eine Grundstücksvermarktung über Erbbaurecht kritisch. Sobald Investoren Pleite in Konkurs gehen würden, müsse die Stadt, als Eigentümer, für die Beseitigung des Gebäudes, etc. sorgen. Zudem würde aus seiner Sicht kaum jemand so ein Grundstück kaufen und dort Sozialwohnungen bauen, wenn es gar nicht in sein Eigentum übergehe.

Seiner Meinung nach schrecke das Erbbaurecht die Investoren ab, aber man könne einen Versuch durchführen, um zu sehen, ob so etwas funktioniert.

Zudem sei man froh über jede soziale Wohnung und solle diesen Punkt auf jeden Fall in die Bewertungsmatrix aufnehmen.

 

Frau Weilert-Plenk erläuterte, dass man beachten müsse bei Bauvorhaben verschiedene Zielgruppen zu berücksichtigen. Daher müsse eine Bewertungsmatrix gut überlegt werden und auf wesentliche Punkte festgelegt werden.

 

Herr Schrader teilte mit, dass man aus seiner Sicht 25 % Sozialwohnungen anstreben solle, aber manchmal auch Einzelentscheidungen treffen müsse.

Zudem würde die Erstellung einer Bewertungsmatrix viel Zeit in Anspruch nehmen und in dieser Zeit könne man schon einige Projekte bearbeiten.

 

Herr Braun erklärte, dass Sozialwohnung richtig und wichtig seien und ein Prozentsatz von 25 % anstrebenswert sei. Man solle bei der Vergabe der Grundstücke Investoren mit Sozialwohnungsbau bevorzugen, sofern dies möglich sei.

 

Herr Pollehn betonte, dass es sich um zwei verschiedene Dinge handele. Eine Bewertungsmatrix müsse entwickelt und die einzelnen Kriterien festgelegt werden.

Für die Kriterien solle die Politik Prinzipien festsetzen, wie z.B. Verdichtung, ökologisches Prinzip, bedarfsorientiert und bedarfsgerecht.

Die Sozialwohnungen mit einer festen Zahl von 25 % festzulegen, sei nicht optimal, denn man müsse auch Wohnraum für Bürger mit mittlerem und hohen Einkommen schaffen. Mieten sänken auch durch neugeschaffenen Wohnraum.

 

Herr Fleischmann widersprach den Vorrednern und teilte mit, dass die Befürchtung durch das Erbbaurecht die Grundstücke nicht vermarkten zu können, unbegründet sei, da andere Kommunen diese Verfahren erfolgreich umsetzten. Zudem wollten Investoren auch Sozialwohnungen errichten und man könne Grundstücke, die mind. 25 % Sozialwohnungen haben müssten, problemlos verkaufen.

Soziale Wohnungen fehlten in hohem Maß und durch Neubau von Wohnungen, sänken die Preise nicht. Daher brauche Burgdorf Sozialwohnungen und er könne nur empfehlen seinem Antrag zu folgen.

 

Auf Antrag von Frau Heller unterbrach Herr Dr. Kaever die Sitzung in der Zeit von 18.41 Uhr bis 18.49 Uhr.