Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Der Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport fasste einstimmig mit 8 Ja-Stimmen bei zwei Enthaltungen folgenden empfehlenden

 

Beschluss:

 

Vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel im Haushalt (Nachtragshaushalt zum Doppelhaushalt 2019/2020 oder Haushalt 2021) durch den Rat und der Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Region Hannover und unter dem Vorbehalt der Gesamtfinanzierung erhält der SV Ramlingen-Ehlershausen von 1921 e.V. für die im Antragsschreiben vom 17.06.2019 genannten Bestandssicherungsmaßnahmen einen Zuschuss in Höhe von 25% / bis zu 70.000 Euro. 

 


Herr Stern und Herr Becker stellten ihren Zuschussantrag vor. Herr Stern führte aus, dass sich die Gesamtkosten um 30.000 € auf nunmehr 280.000 € erhöht hätten. Hintergrund sei eine gutachterliche Prüfung gewesen, bei der Mehrkosten für die energetische Bauweise festgestellt und beziffert worden seien.

 

Die Vereinsvertreter betonten, dass nur aufgrund der energetischen Baumaßnahmen eine Erhöhung entstanden sei. Sie baten den Ausschuss um eine Entscheidung am heutigen Tage, da weiterführende Gespräche anstünden sowie die Frist für die Beantragung der Fördermittel demnächst auslaufe.

 

Frau Meinig führte aus, dass der Sportverein klar dargelegt habe, dass es sich um notwendige Bedarfe handele. Die Betriebskosten würden durch die energetische Bauweise langfristig reduziert, was auch der Stadt Burgdorf zugutekäme. Sie bat alle Mitglieder um Unterstützung des Projektes.

 

Herr Dreeskornfeld erklärte, dass er dem Zuschussantrag mit einer Förderung in Höhe von 25 % unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht zustimmen könne. Die 15 % aus der Förderrichtlinie seien beschlussfähig. Zusätzlich sei die Finanzlage der Stadt Burgdorf nicht rosig. Für Notfallmaßnahmen stehe eine Förderung, auch in dieser Höhe, außer Frage. Diese liege aber nicht vor, so Herr Dreeskornfeld abschließend.  

 

Herr Baxmann führte aus, dass für solche Zuschussanträge die Öffnungsklausel in der Förderrichtlinie aufgenommen worden sei. Er erinnerte an den Zuschuss von 1 Mio. DM für die Sporthalle in Heeßel und daran, welche Schwierigkeiten auf die Stadt Burgdorf zugekommen wären, wenn es den Zuschuss damals nicht gegeben hätte. Herr Schulz pflichtete bei und teilte mit, dass die Förderrichtlinie keine starre Vorgabe, sondern flexibel und dadurch steuerbar sei.

 

Herr Becker appellierte an den Ausschuss und zeigte nochmals deutlich auf, dass die Baumaßnahmen auch Auflagen des Niedersächsischen Fußballverbandes (NFV) miteinschließen. Aktuell teilten sich 140 Kinder vier Kabinen mit sechs Duschen. Hinzu kämen die erforderlichen Schiedsrichterkabinen (Vorgabe NFV), von denen der Sportverein bislang nicht eine einzige vorweisen könne. Hinzu kämen größere Sportveranstaltungen wie der Porta-Pokal, an dem viele auswärtige Vereine teilnehmen würden. Auch diesen Sportfreunden wolle der Sportverein zukünftig eine bedarfsgerechte Umkleide mit Sanitärbereich bieten.

 

Herr H. Braun erinnerte vor der Abstimmung daran, dass eine Förderung nur unter dem Vorbehalt der Gesamtfinanzierung erfolgen könne.