Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau fassten einstimmig den folgenden empfehlenden Beschluss:

 

  1. Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 63. Änderung des Flächennutzungsplans „Schulzentrum Nord“ beschlossen.

 

  1. Es wird beschlossen, auf der Grundlage des Vorentwurfs zur 63. Änderung des Flächennutzungsplans „Schulzentrum Nord“ in der Fassung vom 13.03.2019 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie parallel die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

 

 


Herr Borstelmann vom Büro von Luckwald erläuterte ausführlich die vorgesehene Änderung sowie die äußeren Bedingungen wie die Versickerungsfähigkeit des Bodens und die auf das Grundstück einwirkenden Immissionen.

Herr Fleischmann sah eine zusätzliche Belastung des Standortes durch die in der Schweinemastanlage Wolfskuhlen entstehenden multiresistenten Keime, welche durch die Abluftanlage in der Umgebung verbreitet würden. Herr Borstelmann erklärte, dass es für Anlagen dieser Art eine Abstandsempfehlung zu Schulen von 350m gebe. Für den weiter entfernt gelegenen Standort der IGS bedeute dies kein Problem. Herr Fleischmann widersprach dieser Aussage. Es gäbe Untersuchungen, dass die Keime mit der Abluft eines Stalles über eine Entfernung von 1,5 km verbreitet würden. Herr Fleischmann erklärte, dass er, wenn er Stimmrecht hätte, gegen die Vorlage stimmen würde und bat dieses entsprechend im Protokoll festzuhalten.