Betreff
63. Änderung des Flächennutzungsplans (Schulzentrum Nord)
- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB)
Vorlage
BV 2019 0846
Aktenzeichen
61.020-2019/000412
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 63. Änderung des Flächennutzungsplans „Schulzentrum Nord“ beschlossen.

 

  1. Es wird beschlossen, auf der Grundlage des Vorentwurfs zur 63. Änderung des Flächennutzungsplans „Schulzentrum Nord“ in der Fassung vom 13.03.2019 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie parallel die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Der Rat der Stadt Burgdorf hat am 14.12.2017 den Neubau der Integrierten Gesamtschule Burgdorf beschlossen. Zur Realisierung des Neubaus muss der derzeit gültige Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

 

Die Änderung des Flächennutzungsplans bildet die Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplans 00-093 „Schulzentrum Nord“.

 

Mit der 63. Änderung des Flächennutzungsplans „Schulzentrum Nord“ wird eine ca. 8,7 ha große Fläche in der Burgdorfer Nordstadt überplant. Der Geltungsbereich befindet sich im Norden der Kernstadt und wird im Westen begrenzt durch die Straße „Vor dem Celler Tor“, im Norden vom „Mühlenweg“, im Osten von der Bundesstraße 188 und im Süden durch die Flurstücke der Feuerwehrtechnischen Zentrale, des Technischen Hilfswerks sowie der Flüchtlingsunterkunft. Die Änderung des Flächennutzungsplans umfasst im Einzelnen folgende Flurstücke: 19/3, 19/5, 19/6, 22/5, 101/9 und 212/20 sowie Teile der Flurstücke 22/4, 101/10, 190/21 und 213/20 (alle Flurstücke befinden sich in der Gemarkungen Sorgensen, Flur 2). Siehe hierzu Anlage: Liegenschaftskarte.

 

Die Flurstücke 19/3, 19/6, 22/5, 101/9 und 212/20 sowie die Teile der Flurstücke 22/4 und 101/10 werden als Gemeinbedarfsfläche mit den Zweckbestimmungen „Schule“ und „sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ dargestellt. Damit sollen die Grundlagen für die Aufstellung eines Bebauungsplans geschaffen werden, der den Neubau der Integrierten Gesamtschule Burgdorf sowie der Förderschule am Wasserwerk (Träger: Region Hannover) ermöglicht. Teile des Mühlenwegs und seiner Seitenflächen werden in die Gemeinbedarfsfläche einbezogen, um hier – falls notwendig – eine mögliche zweite Erschließung auf das Grundstück zu ermöglichen.

 

Neben der Gemeinbedarfsfläche wird eine öffentliche Grünfläche mit den Zweckbestimmungen „Parkanlage“ und „Kompensationsfläche“ dargestellt (Teile der Flurstücke 190/21 und 213/20). Die Fläche befindet sich zwischen der Gemeinbedarfsfläche im Westen und der B188 im Osten und wurden bereits im Zuge der Planung für die Bundesstraße planfestgestellt. Der Flächennutzungsplan wird an dieser Stelle nur an den Bestand angepasst.

 

Die Verfahren zur 63. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung des Bebauungsplans 00-093 „Schulzentrum Nord“ können gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Prinzip auch parallel durchgeführt werden. Davon wird an dieser Stelle jedoch kein Gebrauch gemacht. Stattdessen werden die Verfahren zeitlich versetzt durchgeführt, um die Erkenntnisse aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden bereits in die Bearbeitung der Vorentwurfsunterlagen für den Bebauungsplan einarbeiten zu können.

 

Weiteres Vorgehen:

Mit der Beschlussfassung soll als nächster Verfahrensschritt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur 63. Änderung des Flächennutzungsplans „Schulzentrum Nord“ in Burgdorf gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie parallel dazu die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden. Die Beratungen zum Vorentwurf des Bebauungsplan 00-093 „Schulzentrum Nord“ erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt.

 

Der Vorlage liegen folgende Anlagen bei:

  • Liegenschaftskarte
  • 63. Änderung des Flächennutzungsplans, Planzeichnung und Begründung (Stand: 13.03.2019)

 

 

(i.V. Philipps)