Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau fassten mit 8 Ja-Stimmen und einer Enthaltung den folgenden empfehlenden Beschluss:

Der Lärmaktionsplan, welcher der Vorlage BV 2018 0655/2 anliegt, wird als Lärmaktionsplan gemäß § 47d BImSchG beschlossen.

 


Eine Erläuterung der Vorlage erfolgte nicht.

Herr Könecke kritisierte, dass viele der stark befahrenen Straßen nicht im Plan enthalten seien, so dass nicht unbedingt Konsequenzen folgen müssten.

Herr Nijenhoff erklärte, dass das wirkliche Ausmaß der Belastung nur durch einen kumulierten Plan deutlich werden könne.