Der Rat fasste bei 32
Ja-Stimmen und 1 Enthaltung folgenden
Beschluss:
Der Rat erteilt dem Bürgermeister gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 129 Abs. 1 NKomVG für das Haushaltsjahr 2017 die Entlastung.
Herr Baxmann verließ zur Beratung und Abstimmung den Sitzungsraum.