Der Rat fasste bei 34 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme
folgenden
Beschluss:
Der Bürgermeister wird beauftragt, auf der
Grundlage nach § 5 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die
kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) die Aufgaben einer Unteren
Straßenverkehrsbehörde auf die Region Hannover zu übertragen und die vertraglichen
Vereinbarungen zum Abschluss zu bringen.
Herr Fleischmann teilte mit, dass er die Beschlussvorlage ablehnen werde. Er sehe die Gefahr, dass durch Übernahme der Aufgaben der Straßenverwaltungsabteilung durch die Region Hannover der Bürgerservice leiden werde. Zudem müsse die Stadt die Kosten für eine neu einzurichtende Stelle bei der Region tragen.
Herr Pollehn erklärte, dass die Aufgabenübernahme durch die Region zur finanziellen Entlastung der Stadt beitrage. Die Region würde die Aufgabe seiner Meinung nach sehr gut erledigen.