Betreff
Aufgaben der Straßenverkehrsabteilung
-Übertragung der Aufgaben an die Region Hannover-
Vorlage
BV 2018 0707/2
Aktenzeichen
10 - Wb
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, auf der Grundlage nach § 5 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) die Aufgaben einer Unteren Straßenverkehrsbehörde auf die Region Hannover zu übertragen und die vertraglichen Vereinbarungen zum Abschluss zu bringen.

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Das Wirtschaftsministerium (MW) ist der Auffassung, dass eine Übertragung der Aufgaben wie geplant nur möglich ist, wenn zuvor eine entsprechende Ausnahmeregelung in der Zuständigkeitsverordnung Verkehr durch das Landeskabinett beschlossen wird. Im Ergebnis hat das MW keine Bedenken, die Aufgabe zu übertragen, lediglich der Weg wird in Frage gestellt. Die Region hat nach interner Prüfung durch ihre Fachabteilung Recht und die Kommunalaufsicht weiterhin eine gegenteilige Rechtsauffassung. Sie wird die Frage zur Klärung ihrer Kommunalaufsicht (Innenministerium) vorlegen.

 

Unabhängig von dieser Frage wird die Region die Beschlüsse durch die Regionsversammlung einholen. Gegebenenfalls ist der Vereinbarungstext anzupassen.

 

Aus diesem Grund wurde der Beschlussvorschlag „weicher“ formuliert, so dass es auch der Stadt möglich ist, den Vereinbarungstext ggf. geringfügig anzupassen.

 

(Baxmann)