Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage 1 der Vorlage BV 2018 0662 sowie der Originalniederschrift als Anlage     beigefügte

 

5. Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung

 

wird beschlossen. 

 

    

 


Die Frage von Herrn Nijenhoff, ab welchem Prozentsatz eine Erdrosselung vorliege, wurde von Herrn Philipps dahingehend beantwortet, dass diese Grenze regelmäßig von den Gerichten überprüft werde. Der jetzt vorgeschlagene Prozentsatz sei bereits vor Gericht ausgeklagt.

 

Frau Wichmann fragte in diesem Zusammenhang nach, welche Möglichkeiten bestehen, durch Präventionsmaßnahmen eine Eindämmung des Angebots der Spielhallen, z.B. auch Einschränkung der Öffnungszeiten, zu erreichen.

 

Hierzu wurde von Herrn Philipps angemerkt, dass bereits durch die vorgeschriebene Abstandshaltung der Spielhallen eine gewisse Einschränkung des Angebots bestehe. Zu den Öffnungszeiten erfolgt eine Beantwortung über das Protokoll.

 

Antwort über Protokoll:

Gem. § 1 der SperrzeitVO beginnt die Sperrzeit für Spielhallen um 00:00 Uhr und endet um 06:00 Uhr. Ausnahmen sind nach § 2 SperrzeitVO möglich (Verkürzung oder auch Verlängerung).

 

 

Mit 6 Ja- und 3 Neinstimmen fasste der Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Verwaltungsangelegenheiten folgenden