Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Zur Erfüllung des den Kindertageseinrichtungen ab dem 01.08.2018 obliegenden Bildungs- und Erziehungsauftrages sowie des gesetzlichen Auftrags der vorschulischen Sprachförderung wird der Bürgermeister im Vorgriff auf den Stellenplan 2019 ermächtigt, bereits in 2018 bis zu zwei Stellen der Entgeltgruppe S 8 b mit Sprachfachkräften zu besetzen. Die erforderlichen Stellen sind für den Stellenplanentwurf 2019/2020 anzumelden.


Frau Raue erläutert die Vorlage.

 

Auf Seite 3 der Vorlage Nr. BV 2018 0599 habe sich im 2. Absatz unter „Sachverhalt und Begründung“ ein Fehler eingeschlichen. Die Sprachfachkräfte sollen nicht die Sprachkompetenz der Kinder erfassen, sondern ausschließlich die Kindertageseinrichtungen bei der Wahrnehmung der alltagsintegrierten sowie individuellen und differenzierten Sprachförderung unterstützen.

 

Herr von Oettingen schlägt vor, als Anreiz Vergünstigungen wie Schwimmbadbesuche, Theaterkarten o.ä. zu nutzen.

 

Einstimmig ergeht folgender empfehlender