Herr Flaspöhler erläuterte ausführlich die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und die daraus resultierenden Änderungen im überarbeiteten Bebauungskonzept. Er erklärte, daß aus Rücksicht auf die anliegende Wohnbebauung während der Sanierungsphase die Zufahrt der LKW vom Hülptingser Weg aus erfolgen solle. Ein Eigentümer in diesem Bereich sei bereit, einen Teil seines Grundstückes hierfür zur Verfügung zu stellen. Mit einem weiteren Eigentümer werde derzeit noch verhandelt.

Herr Dr. Kaever begrüßte die Erstellung eines weiteren Immissionsschutzgutachtens ebenso wie die Verlegung der Zufahrt für die Zeit der Bodensanierung an den Hülptingser Weg. Hinsichtlich eventueller während der Sanierung an den vorhandenen Wohngebäuden auftretender Schäden halte er eine entsprechende Regelung im städtebaulichen Vertrag für angemessen.

Herr Fleischmann bemängelte, dass keine ausreichende, d.h. vollständige Sanierung stattfinde. Angesichts der bewilligten Fördermittel bat er darum, die diesbezügliche Stellungnahme der Stadt Burgdorf an die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau zu versenden, da diese offensichtlich eine Zusage der Realisierbarkeit des Projektes zum Inhalt gehabt haben müsse.

Herr Baxmann bat die anwesenden Anwohner um Meinungsäußerungen, ob die zuvor von ihnen vorgetragenen Bedenken entkräftet werden konnten oder ob diese weiterhin bestünden.

 

Eine Anwohnerin bat um Auskunft, was an „Chemie“ während der Sanierung austrete und ob die „Restdeponie“ dann zukünftig unschädlich sei.

Herr Flaspöhler antwortete hierauf, dass die beauftragten Gutachter zu dem Ergebnis gekommen seien, dass keine Gase austreten könnten und insgesamt durch die Sanierung keine Gesundheitsgefährdung zu befürchten sei. Wie bereits zuvor dargelegt, würden die entnommenen Altlasten nicht entlang des vorhandenen Wohngebietes, sondern über eine Zufahrt vom Hülptingser Weg abgefahren.

Ein Anwohner kritisierte, dass zwar auf viele Fragen eingegangen worden sei, im südlichen Bereich des Grundstücks aber nur eine Sanierung „light“ beabsichtigt sei. Auch habe man insgesamt kein genaues Bild des Bodens.

Herr Flaspöhler erläuterte, dass die Sanierungsmaßnahmen vor Ort permanent von einem Gutachter überwacht würden. Sollte sich im Laufe der Sanierung herausstellen, dass ein höheres Gefährdungspotential vorhanden sei, sei es möglich, sofort erweiterte Maßnahmen zu ergreifen.

Zu der Befürchtung eines Anwohners, dass bei der erforderlichen späteren Verdichtung des sanierten Bodens Schäden an den vorhandenen Wohngebäuden auftreten könnten, erläuterte Herr Flaspöhler dass vor Beginn der Maßnahme alle in der Umgebung vorhandenen Häuser gutachterlich betrachtet und auf bereits vorhandene Schäden untersucht würden.

 

Frau Herbst verwies im Zusammenhang mit der Bodensanierung darauf, dass es möglich sei, die Region als zuständige Fachbehörde sowie die beauftragten Gutachter nochmals zur Beantwortung offener Fragen in den Ausschuss einzuladen.

 

Ein Anwohner äußerte seine Ablehnung gegenüber dem Projekt, da keine Komplettsanierung der alten Deponie erfolge und der Hauptteil der Schadstoffe im Boden verbleibe. Zudem seien aufgrund der an das Gewerbe heranrückenden Wohnbebauung Konflikte hinsichtlich der Immissionen des Gewerbes zu befürchten.

Herr Flaspöhler antwortete hierauf, dass der von diesem Anwohner zitierte Abstandserlass zwar in NRW anzuwenden sei, in Niedersachsen jedoch nicht, da er hier nicht rechtsverbindlich sei.

Der Eigentümer eines Grundstückes am Hülptingser Weg regte an, grundsätzlich zwei verschiedene Zufahrten, sowohl eine vom Duderstädter Weg als auch eine vom Hülptingser Weg zu planen. Nach seiner Auffassung als Sachverständigem für Schallschutz werde voraussichtlich durch das Wohnen in diesem Gebiet wahrscheinlich mehr Lärm als durch die ansässigen Betriebe verursacht.

Herr Rheinhardt erklärte, dass seine Gruppe keine grundsätzlichen Bedenken gegen die vorgestellte Planung habe. Bedingung sei jedoch, dass keine Einschränkung der Gewerbetreibenden erfolge oder zu befürchten sei.

Herr Fleischmann kritisierte, dass das Projekt nicht wie dargestellt der Schaffung günstigen Wohnraumes diene, sondern die Schaffung von Eigentumswohnungen zum Ziel habe. Die Befürchtung der angrenzenden Gewerbebetriebe vor Klagen der neuen Eigentümer sei zudem nicht zu unterschätzen. Soweit es die Fördermittel betreffe, müsse die Stadt bereits in der Vergangenheit eine entsprechend positive Stellungnahme zu diesem Projekt abgegeben haben. Da Mittel bewilligt wurden, sei davon auszugehen, dass diese Stellungnahme bereits im Vorfeld positiv abgefasst worden sei. Herr Fleischmann bat darum, diese dem Ausschuss zuzuleiten. (Anmerkung der Verwaltung: Die diesbezügliche Stellungnahme vom 10.06.2015 wurde den Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Stadtplanung und Bau am 17.05.2017 per Mail zugeleitet.)

Herr Köneke stellte fest, dass im Wesentlichen drei Bedenken geäußert worden seien: Die Sanierung der Deponie, das Heranrücken neuer Wohnbebauung an das vorhandene Gewerbe und die Errichtung einer neuen Wohnbebauung neben dem vorhandenen Wohnen. Hinsichtlich des letzten Punktes müsse man sich jedoch darüber im Klaren sein, dass der derzeit maßgebliche Bebauungsplan die betroffene Fläche als Gewerbegebiet ausweise und bei einem Scheitern des Projektes die Option einer an die Wohnbebauung heranrückenden Gewerbenutzung bestehe.

Herr Baxmann versicherte nochmals, dass die Verwaltung um ein transparentes Verfahren bemüht sei. Er bat insbesondere die anwesenden Gewerbetreibenden zu erläutern, ob ihre Bedenken ausgeräumt worden seien oder ob dies noch möglich sei.

Ein betroffener Gewerbetreibender erklärte, dass es durchaus Befürchtungen gebe, dass es zu Beschwerden durch die neu hinzuziehenden Bewohner kommen könne. Hier müsse man der Deutschen Reihenhaus bestätigen, dass sie versucht habe, diese Bedenken zu berücksichtigen und prüfen, ob es möglich sei, über entsprechende Grundbucheinträge das Einverständnis der Erwerber zu den von den Betrieben ausgehenden Beeinträchtigungen zu sichern.

Herr Beytekin von der Deutschen Reihenhaus erläuterte, dass es hierzu verschiedene Lösungsansätze gebe. Ein entsprechender Grundbucheintrag sei nur einer davon. Neben dem Schutz der bereits vorhandenen Betriebe sei man natürlich auch bestrebt, die zukünftigen Eigentümer zu schützen, indem man die Bebauung entsprechend anpasse. Feststehe jedenfalls, dass man die vorhandenen Betriebe in ihren zulässigen Emmissionen nicht einschränken könne.

Herr Baxmann betonte, dass für das weitere Verfahren die Sicherung der Interessen der Betriebe rechtssicher feststehen müsse.

Frau Weilert-Penk forderte in diesem Zusammenhang, dass die Erwerber in jedem Fall ausführlich über die Bodensanierung zu informieren sind.

Herr Beytekin antwortete hierauf, dass der Sanierungsplan Anlage des Kaufvertrages sein werde.

Herr Schrader befürwortete ebenfalls die Planung, soweit hiermit keine Verdrängung der vorhandenen Betriebe verbunden sei.

Ein weiterer angrenzender Gewerbetreibender lobte das transparaente Verfahren, räumte jedoch ein, dass es weiterhin Befürchtungen aufgrund des heranrückenden Wohnens gebe und man eine Verdrängung auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht ausschließen könne. Dies könne sich ggf. auch darin äußern, dass ein Betrieb bei Erreichen der Altersgrenze aufgrund dieser Situation nicht veräußert werden könne.

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau fassten bei acht Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme den folgenden empfehlenden Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Bebauungsplanänderung 0-11 „Uetzer Straße –Duderstädter Weg“ unter der Maßgabe, dass der Bestand der angrenzenden Gewerbetriebe rechtssicher gewährleistet ist, weiter auszuarbeiten.