Sitzung: 27.03.2017 Ausschuss für Haushalt, Finanzen u. Verwaltungsangelegenheiten
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: 2017 0191
Beschlussvorschlag:
Der Rat erteilt dem Bürgermeister gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 129 Abs. 1 NKomVG für das Haushaltsjahr 2013 die Entlastung.
Bei 4 Jastimmen, 1 Neinstimme und 4 Enthaltungen fasste der Ausschuss folgenden