Betreff
Jahresabschluss zum 31.12.2013 - Entlastung des Bürgermeisters
Vorlage
2017 0191
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat erteilt dem Bürgermeister gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 129 Abs. 1 NKomVG für das Haushaltsjahr 2013 die Entlastung.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Im Zusammenhang mit dem Beschluss des Jahresabschlusses sieht § 129 Abs. 1 NKomVG vor, über die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen.

 

 

Ohne einen Beschluss über den Jahresabschluss ist allerdings keine wirksame Entlastung möglich, sodass der Beschluss zeitlich vor dem Entlastungsbeschluss zu treffen ist. Hierzu wird auf die Vorlage 2017 0190 verwiesen.

 

 

 

Bei der Beschlussfassung über die Entlastungserteilung unterliegt der Bürgermeister dem Mitwirkungsverbot nach § 87 Abs. 4 i. V. m. § 41 NKomVG.