Die
Mitglieder des Bauausschusses stimmten einstimmig für den folgenden empfehlenden
Beschluss:
A Der Rat nimmt Kenntnis von
den Ergebnissen
- der in der Zeit vom 04.12.2012 bis 18.12.2012 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,
- der
mit Schreiben vom 30.11.2012 durchgeführten Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,
- der in der Zeit vom 28.05.2013 bis 28.06.2013 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB,
- der mit Schreiben vom 13.05.2013 durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und
- der in der Zeit vom 18.02.2014 bis 18.03.2014 wiederholten,
öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Der Rat beschließt die in Kapitel
8. der Begründung ’Beteiligungsverfahren’ beschriebenen Abwägungsvorgänge.
B Feststellungsbeschluss:
Der Rat beschließt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der
Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse der Umweltprüfung die 53.
Flächennutzungsplanänderung in der Fassung des Planteils vom Juli
2013.
Der
Rat beschließt, der Flächennutzungsplanänderung die
Begründung in der Fassung vom Juli 2013 sowie die Zusammenfassende Erklärung
vom April 2014 beizufügen.