Einstimmig
fasste der Rat folgenden
Beschluss:
Der Rat nimmt Kenntnis von den Ergebnissen
- der in der Zeit
vom 04.12.2012 bis 18.12.2012 durchgeführten
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB,
- der mit Schreiben vom 30.11.2012
durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,
- der in der Zeit
vom 28.05.2013 bis 28.06.2013 durchgeführten
öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und
- der mit Schreiben
vom 13.05.2013 durchgeführten Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB.
und beschließt die in Kapitel 8. der
Begründung ’Beteiligungsverfahren’ beschriebenen Abwägungsvorgänge.
Der Rat beschließt unter Berücksichtigung der Ergebnisse
der Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse der Umweltprüfung die 53.
Flächennutzungsplanänderung in der Fassung des Planteils vom Juli 2013.
Der
Rat beschließt, der Flächennutzungsplanänderung die
Begründung in der Fassung vom Juli 2013 beizufügen.