Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 1

Mehrheitlicher Beschluss mit 30 Ja- und 1 Neinstimme:

 

Der Rat beschloss, die 14. Satzung zur Änderung der Entwässerungsabgabensatzung vom 07.07.1994 in der sich aus der Anlage 2 der Vorlage Nr. 2011 0052 ergebenden (und der Originalniederschrift als Anlage F beigefügten) Fassung zu erlassen.

 


Herr Fleischmann erklärte, dass er nicht zustimmen werde. Er begründete dieses mit stetigen Gebührensteigerungen in den vergangenen Jahren und seiner generellen Ablehnung des Haushaltssicherungskonzeptes.

 

Herr Philipps wies darauf hin, dass durch Gebührenkalkulation versucht werde, Kostendeckung zu erzielen und erwirtschaftete Überschüsse bei der Kalkulation der Folgejahre berücksichtigt und verrechnet würden. Herr Philipps erläuterte weiterhin, dass durch den in den vergangenen Jahren stetig gesunkenen Frischwasserverbrauch die Umlage der Fixkosten auf geringere Verbräuche erforderlich sei, was zu Gebührenerhöhungen führe.

 

Herr Hinz ergänzte, dass z.B. strengere Vorgaben der Abwasserbehandlung Investitionen erforderten und dass der anfallende Aufwand finanziert werden müsse.