Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt, die als Anlage 5 der Vorlage BV
2021 1522 sowie der Originalniederschrift als Anlage beigefügte
11. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für
die dezentrale Abwasserbeseitigung der Stadt Burgdorf
zu erlassen.
Sachverhalt und Begründung:
Mit
der vom Rat am 16.05.2019 beschlossenen und am 01.01.2019 in Kraft getretenen
10. Änderungsatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
dezentrale Abwasserbeseitigung der Stadt Burgdorf vom 15.11.1990 wurden die
Gebührensätze für die Abwasserbeseitigung aus abflusslosen Gruben und aus
Hauskläranlagen (Fäkalschlamm) letztmalig geändert. Die Sätze wurden wie folgt
festgesetzt:
Die
Benutzungsgebühr beträgt für die Abwasserbeseitigung
a) |
aus abflusslosen Gruben |
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je m³ eingesammelten Abwassers. |
7,55 € |
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b) |
aus Hauskläranlagen |
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je m³ eingesammelten Fäkalschlamms. |
59,92 € |
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c) |
zuzüglich einer Grundgebühr von |
94,92 € |
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bei einer Abfuhr bis 6 m³
Abwassers/Fäkalschlamms. |
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Die Grundgebühr beträgt je Abfuhr |
19,64 € |
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bei einer über 6 m³ hinausgehenden Menge |
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je m³ eingesammelten Abwassers/Fäkalschlamms. |
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Nach § 5 Abs. 1 NKAG soll das
Gebührenaufkommen die Kosten der jeweiligen Einrichtung decken, jedoch nicht
übersteigen. Als Anlage 1 bis 4
ist dieser Vorlage die Kalkulation der Gebühren für die dezentrale
Abwasserbeseitigung für die Jahre 2021
und 2022 mit folgendem Ergebnis beigefügt.
Für die
Abwasserbeseitigung
a) |
aus abflusslosen Gruben |
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je m³ eingesammelten Abwassers. |
5,62 € |
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b) |
aus Hauskläranlagen |
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je m³ eingesammelten Fäkalschlamms. |
46,53 € |
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Die Grundgebühr ergibt sich aus den vertraglich vereinbarten Preisen mit dem zur Abholung des Fäkalschlamms bzw. Abwassers aus abflusslosen Gruben beauftragten Unternehmen.
Über die Grundgebühren werden lediglich die Transportkosten umgelegt. Diese stellen sich jetzt wie folgt dar:
c) |
zuzüglich einer Grundgebühr von |
101,62 € |
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bei einer Abfuhr bis 6 m³
Abwassers/Fäkalschlamms. |
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Die Grundgebühr beträgt je Abfuhr |
19,64 € |
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bei einer über 6 m³ hinausgehenden Menge |
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je m³ eingesammelten Abwassers/Fäkalschlamms. |
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Hinweis:
In
Burgdorf gibt es zurzeit 44
Kleinkläranlagen sowie 11
abflusslose Gruben.
Finanzielle
Auswirkungen:
In dem als Anlage 5 beigefügten Entwurf einer 11. Satzung zur Änderung der
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung
der Stadt Burgdorf vom 15.11.1990 sind die neu kalkulierten Gebührensätze
berücksichtigt worden.
Es ergeben sich keine nennenswerten
Änderungen der zu erwartenden Erträge (Haushaltsansatz: 4.500 €).
(Pollehn)