Betreff
Klärschlammverwertung - zukünftige Ausrichtung
Vorlage
BV 2019 0862/1
Aktenzeichen
66.047.004
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

2.       Der Verwaltungsausschuss beschließt,

a) die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung auch langfristig in Betracht zu ziehen,

b) eine Beteiligung an der Interkommunalen Zusammenarbeit KNRN Hildesheim nicht weiter zu verfolgen,

c) eine Beteiligung am Lager- und Verwertungsnetzwerk nur in Erwägung zu ziehen, wenn zu erwartende positive Auswirkungen überwiegen,

d) einen Planungsauftrag für den Bau eines Klärschlammlagers in Kürze zu erteilen und

e) die Verwaltung zu beauftragen, die Klärschlammtrocknung, Klärschlammvererdung, keramische Membranen und innovative Lösungen in der Abwasseraufbereitung zu prüfen.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 02.04.2019

wurde die Bezugsvorlage BV 2019 0862 abgesetzt, da Geruchsemissionen durch das Klärschlammlager geprüft und die Kosten für eine Überdachung des Klärschlammlagers mitgeteilt werden sollen.

 

Der TÜV Nord hat eine Ausbreitungsberechnung für das geplante Klärschlammlager erstellt und eine Geruchsbeurteilung vorgenommen. Das Ergebnis der Ausbreitungsberechnung ist als Abbildung in der Anlage beigefügt. Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die Irrelevanzschwelle von 2% der Jahresstunden an allen Immissionsorten unterschritten wird.

 

Für eine Überdachung des Klärschlammlagers aus Profilstahlblech ist mit zusätzlichen Kosten in Höhe von ca. 140.000,- € zu rechnen. Vorgesehen ist ein Lager ohne Überdachung, da dieses gem. Bezugsvorlage vorerst lediglich als Notfalllager vorgehalten werden soll. Sollte eine dauerhafte Nutzung des Lagers sinnvoll sein, wäre ein Dach evtl. nachzurüsten. Anzumerken ist, dass eine Lagerung bei der derzeitigen Klärschlammbehandlung auch ohne Dach möglich ist; ein Dach schützt lediglich vor Niederschlagswassereintrag, der für ein „beschweren“ des Klärschlammes und somit zu erhöhten Entsorgungskosten führt. Weiterhin werden hierdurch die Lagereigenschaften des Klärschlammes beeinträchtigt, was bei der derzeitigen Klärschlammbehandlung jedoch vertretbar ist.

 

 

In den Sitzungen des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau am 26.03.2019 und 18.06.2019 wurde beschlossen, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, einen Prüfauftrag „Klärschlammtrocknung, Klärschlammvererdung, Membranen und innovative Lösungen in der Abwasseraufbereitung als ökologisch und ökologisch vertretbare Alternativen“ zu erteilen.

 

Sofern die Prüfaufträge beschlossen werden, schlage ich vor, die Prüfungen gemeinsam von einem Ingenieurbüro durchführen zu lassen.

 

Der Beschlussvorschlag dieser Vorlage nimmt die Beschlussempfehlungen der Bezugsvorlage mit den Ergänzungen aus den Fachausschusssitzungen vom 26.03.2019 und 18.06.2019 auf.

 

(Baxmann)