Betreff
Radverkehrsplanungen im Zuge der Schillerslager Landstraße (B 443)
Vorlage
2014 0685
Aktenzeichen
66-Vol
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

9.000,00 €

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Radverkehrsplanungen im Zuge der Schillerslager Landstraße (B 443) werden zur Kenntnis genommen.

 

Der Umbau der Querungshilfe in der Lise-Meitner-Straße wird wie in der Vorlage Nr. 2014 0684 dargestellt beschlossen.

Die Änderung des Ausbauprogramms für den "Gewerbepark Nordwest" Vorlage Nr. 2010 0681 wird beschlossen.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

1     Allgemeines

 

Nachdem in der jüngeren Vergangenheit verschiedene Gerichtsurteile zum Thema Benutzungspflicht von Radverkehrsanlagen ergangen sind, gewinnt eine einheitliche Regelung der Benutzungspflicht auf kommunaler Ebene immer stärker an Bedeutung. Hintergrund ist, dass nach neuen Regelwerken zur Führung des Radverkehrs – insbe-sondere die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen 2010 (ERA 2010) – immer häufiger der Mischverkehr auf der Fahrbahn (gemeinsam mit dem Kraftfahrzeugverkehr) als geeignete Radverkehrsführung bewertet wird.

 

Die Überprüfung der Radwegebenutzungspflicht ist weitgehend abgeschlossen. Die Ergebnisse sind Ihnen in den Vorlagen 2013 0536 und 2013 0536/1 bereits zur Kenntnis gegeben worden.

 

Für die Schillerslager Straße (B 443), bzw. Schillerslager Landstraße ist die Benutzungspflicht für die gemeinsamen Geh-/Radwege sowie für die Radwege aufzuheben. Ein gegenläufiger Radverkehr ist darüber hinaus auszuschließen. Nach der Straßenverkehrsordnung ist eine Freigabe der Wege für den gegenläufigen Radverkehr wegen der besonderen Gefahren innerorts nur in Ausnahmefällen möglich. Es sind geeignete Maßnahmen zur richtungstreuen Führung der Radfahrer zu treffen.

 

Nach der Straßenverkehrsordnung müssen Kinder bis zum 8. Lebensjahr auf dem Gehweg fahren und Kinder bis zum 10. Lebensjahr dürfen den Gehweg benutzen.

 

Im Folgenden stelle ich Ihnen die Planungen zur Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht sowie zur richtungstreuen Führung der Radfahrer für die Schillerslager Landstraße (B 443) vor.

 

Die Planungen wurden mit dem zuständigen Straßenbaulastträger, der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde und dem ADFC abgestimmt.

 

 

3     Schillerslager Landstraße (B 443) in Burgdorf

 

Die Schillerslager Landstraße (B 443) liegt in der Baulast des Bundes. Zuständig ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Lediglich die Mittelinsel an der Lise-Meitner-Straße ist aufgrund einer Vereinbarung in der Baulast der Stadt Burgdorf. Die Anlage 1 gibt einen Überblick über die geplante Radverkehrsführung zwischen Kreisverkehr Weserstraße und Lichtsignalanlage Mönkeburgstraße.

 

Kreisverkehrsplatz Weserstraße (Anlagen 2 und 3):

Die Radwegebenutzungspflicht entlang der B 443 aus Richtung Schillerslage endet künftig nördlich des Kreisverkehrs Weserstraße. Bis dort fahren Radfahrer Richtung Lehrte oder Bahnhof aus Schillerslage kommend auf dem östlich gelegenen benutzungspflichtigen Geh-/Radweg. Am Kreisverkehr haben sie künftig die Möglichkeit, auch auf der Kreisfahrbahn zu fahren, da die Benutzungspflicht aufgehoben wird. Angeboten wird die Benutzung der Gehwege für den Radverkehr in beiden Richtungen (siehe Anlage 2). Hierbei bleiben Radfahrer an den Knotenarmen aber wartepflichtig, was auch entsprechend beschildert wird. Dafür muss die Aufstellfläche auf der Mittelinsel Lise-Meitner-Straße angepasst werden. Sie wird dann wie die anderen Mittelinseln an diesem Kreisverkehr gestaltet, siehe Anlage 3. Die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen 2010 (ERA 2010) fordern eine einheitliche Lösung an allen Kreisverkehrsarmen. Die Furt in der Lise-Meitner-Straße ist so ausgebildet, dass hier Radfahrer Vorrang haben, an den anderen drei Furten sind jedoch die Radfahrer wartepflichtig. Ein Umbau der Furt ist daher erforderlich.

 

Die jetzige Gestaltung der Mittelinsel wurde über das Ausbauprogramm für den "Gewerbepark Nordwest", Vorlage Nr. 2010 0681, beschlossen. Hier ist eine Änderung des Ausbauprogramms erforderlich, siehe Beschlussvorschlag. Bei Erstellung des Ausbauprogramms wurde davon ausgegangen, dass die Benutzungspflicht aufrecht erhalten wird.

 

Im Abschnitt zwischen dem Kreisverkehr und der Mittelinsel Höhe Milanweg (Nord) werden die Gehwege beidseits für Radfahrer in beiden Fahrtrichtungen frei gegeben. So sind Fahrten zwischen dem Wohngebiet Milanweg und dem Gewerbegebiet Lise-Meitner-Straße oder dem Wohngebiet Am Sande und dem Gewerbegebiet Weserstraße möglich, ohne die Bundesstraße überqueren zu müssen, siehe Anlage 2.

Das Ende der Zweirichtungsführung, Fahrtrichtung Lehrte am Milanweg (Nord) wird durch ein Radfahren-verboten-Schild (Zeichen 254) verdeutlicht.

 

 

Die Auffahrt zum Radweg nördlich des Kreisverkehrs wird geringfügig angepasst, damit ein Auffahren auf den Radweg von der Kreisfahrbahn erleichtert wird, siehe Anlage 3.

 

Fahrtrichtung Lehrte:

Im weiteren Verlauf wird der westliche Gehweg bis zur Moorstraße für Radfahrer frei gegeben, jedoch nur in Fahrtrichtung Lehrte, siehe Anlage 1. Im Teilabschnitt zwischen Föhrenkamp und dem Haus Nr. 13 gibt es einen baulich angelegten Radweg, der künftig als Radweg ohne Benutzungspflicht beibehalten wird, ebenfalls nur in Fahrtrichtung Lehrte. Südlich der Moorstraße wird der bisherige westliche Geh- und Radweg zum Gehweg, Radfahrer frei, der in beiden Fahrtrichtungen freigegeben ist, siehe Anlagen 1 und 9.

Auf Höhe des Tunnels zum Milanweg wird eine Bordabsenkung angelegt, damit Radfahrer aus dem Milanweg (Süd) auf den gegenüberliegenden Gehweg auffahren können, der für Radfahrer in Fahrtrichtung Lehrte frei gegeben ist, siehe Anlage 5.

 

Fahrtrichtung Schillerslage:

In Fahrtrichtung Schillerslage beginnt ein einseitiger Schutzstreifen an der Fußgänger-Lichtsignalanlage an der Mönkeburgstraße, führt über den Knotenpunkt Moorstraße bis in die Zufahrt zum Kreisverkehr an der Weserstraße, siehe Anlage 1. Die Schutzstreifen haben durchgehend eine Breite von mindestens 1,50 m. Zwischen Mönkeburgstraße und Moorstraße steht Radfahrern in dieser Fahrtrichtung auch der westliche Gehweg zur Verfügung, siehe Anlagen 1 und 9.

Auf dem Schutzstreifen gilt laut Straßenverkehrsordnung (StVO) ein Parkverbot. Im Abschnitt von der Lerchenstraße bis zum Höhenweg wird zusätzlich ein Halteverbot angeordnet, da hier derzeit häufiger Fahrzeuge stehen (siehe Anlagen 5 und 6). Parkangebote bestehen auf der anderen Straßenseite oder in den Nebenstraßen.

Ab Milanweg (Süd), dem Tunnel in der Lärmschutzwand, können Radfahrer auch den ab dort freigegebenen Gehweg bis zum Kreisverkehr Weserstraße benutzen. Eine Auffahrt zum Gehweg wird angelegt, siehe Anlage 5 (ebenso wie gegenüber Am Sande, siehe Anlage 4). Ab der Mittelinsel Milanweg (Nord) steht Radfahrern in Fahrtrichtung Schillerslage zusätzlich zum Schutzstreifen und zum östlichen Gehweg auch der westliche Gehweg zur Verfügung, so dass sie an der Mittelinsel queren können, um das Gewerbegebiet Weserstraße zu erreichen, siehe Anlage 2.

 

Knotenpunkt B 443, Moorstraße, Schillerslager Straße (Anlagen 8 und 9):

Für den Knotenpunkt B 443, Moorstraße, Schillerslager Straße wird vorgeschlagen, zusätzliche Anforderungstaster für Radfahrer am Fahrbahnrand anzubringen, um die benachbarte Fußgänger-Lichtsignalanlage anfordern zu können (vgl. Abb. 1). Dies wird durch die zuständige Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr geprüft. Sollte dies nicht möglich sein, wird auf der vorhandenen Mittelinsel in der Schillerslager Straße, Knotenzufahrt vom Bahnhof sowie auf der benachbarten Dreiecksinsel eine Führung für Radfahrer gebaut, damit Radfahrer in der Fahrbeziehung Bahnhof zur Moorstraße die Fußgänger-Lichtsignalanlage erreichen können, ohne den konfliktträchtigen freien Rechtsabbieger aus Süden überqueren zu müssen. Die Freigabe des Gehweges auf der Südseite ab der Lüneburger Straße in Gegenrichtung entfällt daher künftig (siehe Anlagen 8 und 9). Eine Nutzung in Richtung Bahnhof ist weiter zulässig (Gehweg Radfahrer frei).

 

 

Abb. 1: Anforderungstaster in Fahrlinie der Radfahrer für eine benachbarte Fußgänger-Lichtsignalanlage (Lemgo)

 

Radfahrer aus Richtung Lehrte, die nicht an der Lichtsignalanlage Mönkeburgstraße auf den Schutzstreifen in Richtung Schillerslage gewechselt sind, können bis zur Einmündung Moorstraße auf den westlichen Gehweg in Gegenrichtung weiterfahren, und haben dann die Möglichkeit über die vorhandene Mittelinsel im Bereich der Moorstraße links in die Moorstraße abzubiegen, siehe Anlagen 8 und 9.

 

Das Ende der Zweirichtungsführung in Fahrtrichtung Schillerslage nördlich der Moorstraße wird durch ein Radfahren-verboten-Schild (Zeichen 254) verdeutlicht.

 

 

 

3     Weiteres Vorgehen

 

Die Planungen wurden den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme zugeschickt. Über vorgetragene Anregungen und Bedenken werde ich in der Sitzung berichten.

 

Die Straßenverkehrsbehörde wird die Anordnungen für die Straßenbaulastträger erstellen. Da Markierungsarbeiten nicht im Winterhalbjahr durchgeführt werden können, werden die Markierungen voraussichtlich im Frühjahr 2015 von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr umgesetzt.

 

 

4     Kosten

 

Den Umbau der Mittelinsel am Kreisverkehrsplatz Weserstraße in der Lise-Meitner-Straße hat die Stadt Burgdorf zu finanzieren, es wird mit Kosten von rd. 9.000,00 € gerechnet, die unter dem Sachkonto 54100.787240 zur Verfügung stehen.

Die Kosten für die übrigen Maßnahmen trägt die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.

 

 

Anlagen:

Anlage 1: Übersicht Radverkehrsführung B 443

Anlage 2: Radverkehrsführung KVP Weserstraße

Anlage 3-8: Lagepläne B 443

Anlage 9: Knoten B 443, Moorstr., Schillerslager Str.

Anlage 10: Querschnitte B 443