Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt die
- Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Benutzung des Wochenmarktes der Stadt Burgdorf (Marktsatzung) vom 15. Dezember 1983, in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 11.12.2008 und die
- Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Wochenmarktes der Stadt Burgdorf (Marktgebührensatzung) vom 15. Dezember 1994, in der Fassung der 11. Änderungssatzung vom 13.12.2012.
Je eine Ausfertigung der Satzung wird zum Bestandteil der Niederschrift erklärt.
Sachverhalt und Begründung:
Die Marktsatzung
regelt den Betrieb des Wochenmarktes als öffentliche Einrichtung durch die
Stadt Burgdorf und die Marktgebührensatzung die Gebühren für die
Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung -Wochenmarkt-.
Der Rat der Stadt
Burgdorf hat am 24.10.2013 die
Vergabe der Dienstleistungskonzession zur Durchführung des Burgdorfer
Wochenmarktes auf dem Schützenplatz zum 1. Januar 2014 bzw. zum danach
frühstmöglichen Zeitpunkt an die Deutsche Marktgilde e.G. beschlossen (Vorlage
2013 0459).
Mit der
Deutschen Marktgilde wurde der Dienstleistungskonzessionsvertrag zum 1. Januar 2014
geschlossen.
Die Satzungen sind somit nicht mehr erforderlich und daher aufzuheben. Entsprechende Aufhebungssatzungen (Anlagen 1 und 2) sind zu beschließen.