Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Burgdorf verleiht Herrn Gustav Adolf Buchholz die Ehrenbezeichnung "Ehren-Ortsbrandmeister" der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burgdorf, Ortsfeuerwehr Otze.
Sachverhalt und Begründung:
Die Ortsfeuerwehr Otze
hat bei mir schriftlich beantragt, Herrn Gustav Adolf Buchholz aufgrund seiner
Verdienste um die Feuerwehr in der Stadt Burgdorf die Ehrenbezeichnung "Ehren-Ortsbrandmeister"
zu verleihen.
Nach § 58 Abs. 1
Nr. 6 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) beschließt der Rat ausschließlich über die
Verleihung von Ehrenbezeichnungen.
Herr Buchholz ist
seit dem 01. März 1968 aktives Mitglied der Feuerwehr Otze. Seit dem 02.09.1994
bis zum 31. März 2013 hat er ohne Unterbrechung die Ortsfeuerwehr Otze als
Ortsbrandmeister geführt.
Da Herr Buchholz
aus Altersgründen eine volle Amtsperiode nicht mehr ableisten konnte, hat er
sich für eine weitere Amtszeit nicht mehr zur Verfügung gestellt. Außerdem wollte
er die Führung der Ortswehr in jüngere Hände geben.
In der Zeit vom
13.02.2003 bis 12.02.2009 bekleidete er das Amt des stellvertretenden
Stadtbrandmeisters.
Herr Buchholz hat
sich durch seine langjährigen Tätigkeiten in der Ortsfeuerwehr Otze und in der
Stadtfeuerwehr verdient gemacht.