Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt die 6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Stadt Burgdorf.
Eine Ausfertigung der Satzung wird zum Bestandteil der Niederschrift erklärt.
Sachverhalt und Begründung:
Der Jugendhilfeausschuss hat sich in seiner Sitzung am 04.11.2013 mit den Bezugsvorlagen befasst und dem Rat einstimmig empfohlen, die der Vorlage 2013 0436/2 beigefügten Gebührentabellen zuzustimmen.
Unter dem Tagesordnungspunkt „Dritte Kraft in den Krippengruppen in Burgdorf“ hatte der Jugendhilfeausschuss empfohlen, für täglich zwei Stunden dritte Kräfte einzusetzen, wobei die Eltern die Hälfte der Kosten über Gebühren tragen sollen.
Die Verwaltung hatte in der Jugendhilfeausschusssitzung zugesagt, Gebührentabellen für die Krippenbetreuung vorzulegen, die beide Beschlussempfehlungen beinhalten.
Mit dieser Vorlage werden die Gebührentabellen für die Betreuungsform Kinderkrippe übersandt.