Betreff
Dritte Kraft in den Krippengruppen in Burgdorf
Bezugsvorlagen: 2013 0434 und 2013 0434/1
Vorlage
2013 0434/2
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, ab 01.08.2014 in den Krippengruppen der Stadt Burgdorf und denen in freier Trägerschaft im Sinne eines Einstiegs für täglich 2 Stunden auf Tarifvertragsgrundlage für Sozialassistentinnen und Sozialassistenten eine dritte Kraft einzusetzen. Gegebenenfalls können auch eine FSJ-Kraft/Kraft im Bundesfreiwilligendienst oder entsprechend qualifizierte Kräfte eingestellt werden.

 

Die Hälfte der Kosten wird von den Eltern über Gebühren getragen, die andere aus dem Gesamthaushalt bestritten.

 

Die Verwaltung wird gebeten, die Kosten darzustellen unter Berücksichtigung einer Gleichbehandlung von städtischen Einrichtungen und denen freier Träger.

 

Nach zwei Jahren findet eine Evaluation statt.

Sachverhalt und Begründung:

 

Der Jugendhilfeausschuss hat sich in seiner Sitzung am 04.11.2013 mit den Bezugsvorlagen befasst und einstimmig den vorstehenden Beschlussvorschlag unterbreitet.