Betreff
Petition zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0-87 "Nördlich Zilleweg 1. Abschnitt"
Vorlage
2013 0500
Aktenzeichen
10.023.000
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Petition wird zur Kenntnis genommen und in die Abwägung des Bebauungsplanes Nr. 0-87 „Nördlich Zilleweg 1. Abschnitt“ einbezogen.

Sachverhalt und Begründung:

 

Gemäß § 34 Nieders. Kommunalabgabengesetz (NKomVG) hat jede Person das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten der Kommune an die Vertretung zu wenden.

 

Nähere Einzelheiten sind in § 8 der Hauptsatzung der Stadt Burgdorf geregelt.

 

Am 18.10.2013 erhielt die Verwaltung vom Vorsitzenden des Bauausschusses eine Petition von Anliegern der Weststadt weitergereicht. Die Petition bezieht sich auf die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0-87 „Nördlich Zilleweg 1. Abschnitt“.

 

Die Petition ist in der Anlage beigefügt.

 

Die Petition liegt schriftlich vor und bezieht sich auf eine Angelegenheit der Kommune. Damit ist sie rechtlich zulässig. Der Petition ist eine Unterschriftenliste mit insgesamt 467 Unterschriften beigefügt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist die Unterschriftenliste nicht beigefügt.

 

Die inhaltliche Behandlung muss dem verfassungsrechtlichen Standard genügen, der darin besteht, die Petition entgegenzunehmen, sachlich zu prüfen und dem Petenten die Art der Erledigung schriftlich mitzuteilen. Ein Anspruch auf sachliche Bescheidung und Erledigung im Sinne des Petenten besteht nicht.

 

 

 

Anlage: Petition