Nachtrag: 09.01.2014

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 12

Mit 20 Jastimmen und 12 Neinstimmen fasste der Rat folgenden

 

Beschluss:

 

Als Bestandteil des Haushaltsplanes 2014 wird der dem Original-Protokoll als Anlage D beigefügte Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen.


Herr Pilgrim führte aus, dass 12 der insgesamt 18 ½ seitens der Verwaltung beantragten Stellen die Kindererziehung und -betreuung beträfen. In diesem Zusammenhang wies er auf den gesetzlichen Anspruch auf einen Kindertagesstättenplatz hin. Den beantragten 18 ½ Stellen stünden 11 ½ Stellenstreichungen gegenüber, so dass ein tatsächlicher Mehrbedarf von 7 Stellen im Vergleich zum Gesamtstellenplan des Vorjahres bestehe. Herr Pilgrim erklärte, dass die Mehrheitsgruppe 6 ½ der geforderten 7 Stellen bewilligen wolle. Für die unter Ziff. I.2.2 zusätzliche halbe Stelle zur Bezügerechnung in der Personalabteilung wolle man das Ergebnis der Organisationsuntersuchung abwarten. Die unter Ziff. II.2.3 geforderte Entfristung der Technikerstelle werde nicht mitgetragen, aber die Befristung um zwei Jahre verlängert. Herr Pilgrim sprach sich dafür aus, auch künftig im Tätigkeitsfeld Veranstaltungskaufmann/-frau auszubilden.

 

Herr Schulz erklärte, dass es seitens der WGS-Fraktion wenige Änderungswünsche gebe und sprach sich dafür aus, durch die Verwaltung dringend benötigtes Personal auch selbst auszubilden. Die Argumentation der Verwaltung hinsichtlich der halben Stelle in der Bezügerechnung sei überzeugend und die Stelle gerechtfertigt. Selbst bei einer Verlagerung der Bezügerechnung werde das Fachwissen innerhalb der Verwaltung benötigt. Herr Schulz führte weiter aus, dass die Stelle für den Bereich Tiefbau (z.B. Planung Straßen- und Kanalbau) zu bewilligen sei, da die Erbringung dieser Leistung durch die Stadt selbst 50 % günstiger sei als die externe Leistungserbringung durch Ingenieurbüros. Die WGS-Fraktion werde der Vorlage zustimmen.

 

Herr Fleischmann stellte den Antrag, dass für die dritte Kraft in Krippen qualifizierte Halbtagsstellen geschaffen werden. Dieses würde ihm ermöglichen, dem Stellenplan zuzustimmen.

 

Herr Weinel wies darauf hin, dass er diesen Antrag nicht stellen könne, da sein Antrag gleichen Inhalts bereits unter Tagesordnungspunkt 9 abgelehnt worden sei.

 

Herr Plaß bemängelte, dass die CDU-Fraktion zu wenig Einblicke in die Personalbedarfe und die zukünftig zu leistenden Aufgaben habe. Die CDU-Fraktion werde dem Stellenplan 2014 nicht zustimmen können. Er hoffe darauf, für den Stellenplan 2015 mehr Einblicke in die Arbeitsabläufe der Verwaltung zu erhalten, um mitwirken zu können und dem Stellenplan für das Jahr 2015 dann zustimmen zu können.

 

Herr Schrader befürwortete die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen. Er sprach sich gegen die vorgeschlagenen Ansätze zur Rekommunalisierung aus und bemängelte den Zuwachs beim Stellenbedarf von 2-3 %, trotz mehr oder weniger konstanter Bevölkerungszahlen. Herr Schrader erklärte, dass er den Stellenplan ablehnen werde.

 

Herr Schulz erinnerte daran, dass in den vergangenen Jahren vor allem im Kernverwaltungsbereich stark eingespart wurde. Es sei gemeinsam beschlossen worden, in den Kindertagesstätten und -Krippen sowie für die OGS Personal aufzustocken, so dass es nicht nachvollziehbar sei, hinterher den Stellenplan abzulehnen. Die Verwaltung habe den Stellenplan solide dargestellt.

 

Herr Obst erklärte, dass Herr Pilgrim bereits alles gesagt habe und er dem Stellenplan  zustimmen werde. Er kritisierte, dass die Arbeitsabläufe von den Ratsmitgliedern nicht nachvollzogen werden könnten und erinnerte an die Forderung, einen externen Berater zu beauftragen, der die Arbeitsabläufe untersuchen soll.

 

Herr Baxmann führte dazu aus, dass derzeit bereits kontinuierlich Geschäftsprozessoptimierungen vorgenommen würden. Bei einer möglichen Optimierung von 10 % könnten jedoch kaum Stellen eingespart werden, da Burgdorf als kleine Verwaltung tlw. nur 1-Personenabteilungen habe. Auch Ausfälle und Urlaube müssten berücksichtigt werden. Um tatsächlich Personal einzusparen, müsse auf Leistungen verzichtet werden. Über den Personaletat könne keine entscheidende Haushaltskonsolidierung betrieben werden.