Beschlussvorschlag:
zu a und b): Der Feuerwehrausschuss/Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu c) der Vorlage zu fassen.
zu c): Der Rat beschließt,
Herrn Albert Schrader jun. mit Wirkung vom 01. September 2011 für die Dauer von 6 Jahren (bis zum 31. August 2017) zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Dachtmissen
zu ernennen.
Sachverhalt und Begründung:
Die Amtszeit des Ortsbrandmeisters Albert Schrader jun. endet am 31.08.2011 durch Zeitablauf.
Die aktiven wahlberechtigten Mitglieder der Ortsfeuerwehr Dachtmissen haben in der Mitgliederversammlung am 12.02.2011 den
bisherigen Ortsbrandmeister Albert Schrader jun., geb. 28.10.1963, wohnhaft Salzstraße 10, 31303 Burgdorf
zum
Ortsbrandmeister wieder gewählt und zur Ernennung vorgeschlagen.
Herr Schrader ist bereit, das Amt wahrzunehmen. Er erfüllt die für die Ernennung erforderlichen laufbahnrechtlichen Voraussetzungen.
Gemäß § 13 Abs. 2 des Nds. Brandschutzgesetzes werden Ortsbrandmeister für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.
Über die Ernennung hat der Rat nach Anhörung des Regionsbrandmeisters zu beschließen.
Die Zustimmung des Regionsbrandmeisters liegt vor.