Betreff
3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Stadt Burgdorf
Vorlage
2011 0865/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

Beschlussvorschlag:

 

Der JHA/Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen/Verwaltungsausschuss empfehlen dem Rat der Stadt Burgdorf den nachstehend formulierten Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Stadt Burgdorf.

 

Die Satzung tritt zum 01.08.2011 in Kraft."

 

Sachverhalt und Begründung:

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 07.02.2011 wurden verschiedene ergänzende Angaben zur Vorlage Nr. 2011 0865 gewünscht. Im Satzungsentwurf, der Anlage zu dieser Vorlage ist, sind die nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen entsprechend berücksichtigt.

 

Essengeld:

 

Der Aufwand für die Ausgabe des Mittagessens in den Kindertagesstätten wurde anhand der Personalkosten für die Küchenkräfte und die Materialkosten ermittelt. Danach ergibt sich ein monatlicher Aufwand in Höhe von 53,69 € je Kind (Anlage 4). Weitere Kosten für Strom, Reinigung etc. sind bei der Berechnung nicht berücksichtigt.

Das Essengeld beträgt zur Zeit monatlich 40,00 € und deckt somit gerade eben die Materialkosten in Höhe von 39,29 € (ausgehend von 230 Betreuungstagen/Jahr). Um wenigstens auch einen Teil der Personalkosten in Höhe von 14,40 € je Kind zu decken, wird die Erhöhung des Essengelds auf monatlich 45,00 € vorgeschlagen.

 

 

Hortgebühren für Kinder, die die OGS besuchen:

 

Die Hortgebühren für Kinder, die die OGS besuchen, wurden aufgrund der Jahresbetreuungsstunden ermittelt (Anlage 5). Die Hortbetreuung hat bei Grundschulkindern einen Umfang von 1.310 Stunden/Jahr. Kinder, die die OGS besuchen, haben jährlich 910 Betreuungsstunden im Hort. Auf der Basis der derzeitigen Hortgebühren (149,00 €, 161,00 € mit Frühdienst) ergibt sich für die OGS-Kinder eine Regelgebühr nach Stufe 11 in Höhe von 104,00 € monatlich bzw. 112,00 € monatlich mit dem Frühdienst.

Die Gebühren für die Stufen 1 bis 10 wurden der bisher angewendeten Systematik entsprechend ermittelt.

Die neuen Betreuungsstufen G und H sind in den Entwurf der Gebührensatzung eingearbeitet.

 

Essengeld für Hortkinder, die die OGS besuchen:

 

Auf der Grundlage eines monatlichen Essengelds von 45,00 € ab 01.08.2011 wurde das anteilige Essengeld für die Kinder, die die OGS besuchen, im Verhältnis der kalkulierten Betreuungstage ermittelt (Anlage 6).

Bei 230 Betreuungstagen und einem monatlichen Essengeld von 45,00 € ergibt sich ein Essengeld von 2,35 €/Betreuungstag. Für die Kinder, die die OGS besuchen, werden 76 Jahresbetreuungstage zugrunde gelegt. Bei Anwendung eines einheitlichen Kostendeckungsanteils ergibt sich für die OGS Kinder gerundet ein monatliches Essengeld von 15,00 € (76 Tage x 2,35 € = 178,60 € : 12 Monate = 14,88 €).

(Das Essengeld für das Essen während der ‚OGS.-Zeit‘ wird daneben fällig und gesondert abgerechnet).

 

 

Termin der Gebührenerhöhung und daraus resultierende Mehreinnahmen:

 

Die Betreuungsgebühren sollen zum 01.08.2011 um 3% erhöht werden und um weitere 2% zum 01.08.2012 oder 2013.

 

Ausgehend von der Verteilung der 535 Kindergartenkinder in den 8 städtischen Einrichtungen auf die verschiedenen Zeit- und Einkommensstufen zum Stand vom 31.05.2011 wurden die Mehreinnahmen aus den beiden Gebührenerhöhungen ermittelt (Anlage 7).

Für die in der Kita Sorgensen betreuten Krippenkinder wurden die Mehreinnahmen entsprechend ermittelt (Anlage 8).

 

Die Mehreinnahmen aus der Hortbetreuung können zur Zeit nicht dargestellt werden, da die Belegungsstruktur der Horte ab August 2011 noch nicht bekannt ist.

 

Für den Zeitraum 01.01.2011 bis 31.12.2013 ergeben sich danach die folgenden Gebühreneinnahmen:

 

Kindergarten:

 

Ohne Erhöhung = jetzige Gebühren

2.627.430 €

 

+3% ab 08/2011, +2% ab 08/2012

2.705.868 €

+78.438 €

+3% ab 08/2011, +2% ab 08/2013

2.689.824 €

+62.394 €

 

Krippe:

 

Ohne Erhöhung = jetzige Gebühren

39.348 €

 

+3% ab 08/2011, +2% ab 08/2012

40.650 €

+1.302 €

+3% ab 08/2011, +2% ab 08/2013

40.386 €

+1.038 €