Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
||
Einmalige Kosten: |
€ |
|
|||
Laufende Kosten: |
€ |
|
|||
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
||||
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport, der Ortsrat Otze und der Verwaltungsausschuss empfehlen dem Rat, folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Der in
der Ratssitzung am 09.12.2010 gefasste Beschluss 2010 0836 „Grundschule Otze –
Alternativen für eine Erweiterung“ wird aufgehoben.
2. Für die
Absicherung des Ganztagsbetriebes an der Grundschule Otze für die
Mittagsverpflegung wird für die Dauer von 10 Jahren das Schützenheim Otze
genutzt. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Nutzungsvertrag
mit dem Schützenverein Otzenia Otze e.V. zu schließen.
Sachverhalt und Begründung:
Mit Beschluss 2010 0836 „Grundschule Otze – Alternativen für eine Erweiterung“ wurde in der Ratssitzung am 09.12.2010 die Nutzung des Kindertagesstättenanbau für die Küche/Mensa der Grundschule Otze festgelegt.
Nunmehr wurde durch die Grundschule Otze sowie Elternvertretern vorgebracht, dass von einer Nutzung des Kindertagesstättenanbaus abgesehen werden sollte. Vorgeschlagen wurde die Nutzung des Schützenheimes des Schützenvereins Otzenia Otze e.V.. Die Grundschule Otze sowie die Vertreter der schulischen Gremien befürworten einmütig diesen Vorschlag.
Nach Gesprächen der Verwaltung mit dem Schützenverein, besteht die Bereitschaft das Schützenheim der Grundschule Otze im Rahmen eines Nutzungsvertrages für einen Zeitraum von zehn Jahren zur Verfügung zu stellen. Hierfür ist nach den Vorgesprächen eine jährliche Pacht in Höhe von 2.000,00 € einschließlich der Heizkosten avisiert. Der Schützenverein Otzenia Otze e.V. wird über die Pachthöhe erst abschließend in der Schützenversammlung beraten.
Aus Sicht der Region Hannover - Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen – bestehen
keine Bedenken gegen die Nutzung des Schützenheims als Küche/Mensa. Gleiches
gilt aus brandschutztechnischen Aspekten.
Für die
notwendigen baulichen und technischen Anpassungen des Gebäudes für den Küchen-
bzw. Mensabetrieb (z.B. Decke, Wasserboiler im WC, Herd) ist ein Betrag von ca.
12.000,00 € erforderlich. Der Schützenverein hat zugesagt, notwendige Arbeiten
(z.B. an der Decke) in Eigenleistung zu erbringen, so dass die Stadt lediglich
die Materialkosten zu zahlen hat. Eine weitere Küchenausstattung zu der bereits
vorhandenen Ausstattung ist nicht erforderlich, da beabsichtigt ist, dass die
Geschirrgestellung einschließlich Reinigung über den Caterer erfolgt.
Die entstehenden Kosten sind bereits im Haushalt aufgrund der Beschlussvorlage 2010 0836 berücksichtigt.