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Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport und der Verwaltungsausschuss empfehlen dem Rat der Stadt Burgdorf, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt die Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei der Stadt Burgdorf.
Die Satzung tritt am 01.04.2011 in Kraft.
Sachverhalt und Begründung:
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung hat der Rat der Stadt Burgdorf in seiner Sitzung am 09.12.2010 beschlossen, die Jahresgebühr für die Nutzung der Stadtbücherei Burgdorf für Familien (von bisher 15,00 € auf 20,00 €) und Erwachsene (von bisher 10,00 € auf 15,00 €) anzuheben.
Diese Erhöhung wurde zum Anlass genommen, die bisher einzeln bestehende Benutzungssatzung und die sich in einigen Punkten mit der Benutzungssatzung überschneidende Gebührensatzung zu einer Satzung zusammenzufassen.
Im Zuge dessen sollte auch die Gebühr für den Auswärtigen Leihverkehr von bisher 2,50 € auf 3,00 € angehoben werden. Ebenso wurde die bei Verlust von Medien fällige Verwaltungsgebühr erhöht.
Im Rahmen der Satzungsänderung wird vorgeschlagen, die Ausleihe für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres kostenlos anzubieten, um eine neue Leserschaft heranzuführen und die Nutzung der Stadtbücherei für diese Altersgruppe noch attraktiver zu machen.
Zudem soll erstmals die Möglichkeit einer einmaligen Ausleihe eingeräumt werden.
Im Anhang finden sich neben dem Entwurf der neuen Benutzungs- und Gebührensatzung (Anlage 1) auch die bisherige Benutzungssatzung (Anlage 2) sowie die Gebührensatzung (Anlage 3).
