Betreff
Bebauungsplan Nr. 4-05 "Flachsfeld 2", Satzung
Bezugsvorlage: 2010 0814 Entwurf
Vorlage
2011 0883
Aktenzeichen
61 26-04 05
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1)  Der Ortsrat spricht sich für den unter 4. formulierten Beschlussvorschlag aus.

 

2)  Der Bauausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss den unter 4. formulierten Beschluss zu empfehlen.

3)  Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat die unter 4. formulierten Beschlüsse zu fassen.

4)     Der Rat beschließt: (siehe nachfolgende Seite)


     4) Der Rat beschließt:

a)  Der Rat nimmt Kenntnis von den Ergebnissen der Beteiligungsverfahren,

-  der in der Zeit vom 29.06.2010 bis 17.07.2010 durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili­gung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,

-  der mit Schreiben vom 18.06.2010 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,

-  der in der Zeit vom 21.12.2010 bis 21.01.2011 durchgeführten öffentlichen Aus­legung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,

-  der mit Schreiben vom 16.12.2010 durchgeführten Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB,

und beschließt die in der Begründung in Teil 3, in den Kapiteln 14 bis 17 enthaltenen Abwägungsvorgänge.

b)  Satzungsbeschluss:

Der Rat beschließt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse der Umweltprüfung den Bebauungsplan Nr. 4-05 „Flachsfeld 2“ mit örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 11.02.2011 als Satzung.

Der Rat beschließt dem Bebauungsplan beizufügen

-  die Begründung in der Fassung vom 11.02.2011 und

-  die Zusammenfassende Erklärung, die in der Begründung in Kapitel 20 wiedergegeben ist.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Anhand der Bezugsvorlage 2010 0814 ist über den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4-05 beraten worden.

Der Verwaltungsausschuss hat mit Beschluss vom 07.12.2010 den Auftrag erteilt, die Verfahrensschritte der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.

Dementsprechend erfolgte in der Zeit vom 21.12.2010 bis 21.01.2011 die öffentliche Auslegung sowie die Unterrichtung der Behörden mit Schreiben vom 16.12.2010.

Die Ergebnisse dieser Beteiligungsschritte sind in Teil 3 der Begründung des Bebauungsplans Nr. 4-05 in den Kapiteln 16 und 17 wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden. Inhaltlich wirkten sich die eingegangenen Stellungnahmen bis auf eine Änderung nicht auf den Entwurf aus: Die in der Planfassung des Entwurfs enthaltende textliche Festsetzung 10.0 wurde, zur Wahrung einer rechtssicheren Lage bzgl. potentieller Eigentumsrechte ersatzlos gestrichen. 

In der Begründung und den textlichen Festsetzungen wurden die im Vergleich zum Entwurf vorgenommenen klarstellenden und redaktionellen Änderungen und Ergänzungen grau hinterlegt.

Der Bebauungsplan Nr. 4-05 „Flachsfeld 2“ “ kann nunmehr als Satzung beschlossen werden.

 

Anlagen

-          Bebauungsplan Nr. 4-05 „Flachsfeld 2“ (Fassung vom 11.02.2011).

-          Begründung zum Bebauungsplan Nr. 4-05 „Flachsfeld 2“ (Fassung vom 11.02.2011).