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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss / Verwaltungsausschuss empfehlen dem Rat der Stadt Burgdorf, den nachstehend formulierten Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt die Aufhebungssatzung der Benutzungsordnung für das Haus der Jugend in Burgdorf, für dessen Nebenstelle und die Jugendräume in den Stadtteilen der Stadt Burgdorf mit Wirkung vom 01.03.2011.
Der Bürgermeister wird
beauftragt, anstelle der Satzung eine Dienstanweisung zu erlassen.
Sachverhalt und Begründung:
Für die Jugendeinrichtungen der Stadt Burgdorf besteht eine nicht mehr zeitgemäße Benutzungsordnung als Satzung. Diese Satzung soll aufgehoben werden.
Die Aufhebungssatzung ist im Entwurf als Anlage 1 und die derzeit geltende Benutzungsordnung ist als Anlage 2 dieser Vorlage beigefügt.
Die Benutzungsordnung wird nach Anhörung der Mitarbeiter in den Jugendhäusern und möglichen Nutzergruppen durch eine Dienstanweisung ersetzt.
Anlage
