Betreff
Satzungsaufhebung der Benutzungssatzung für Gebäude und Sportanlagen der Stadt Burgdorf
Vorlage
2011 0876
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

Laufende Kosten:

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport / Verwaltungsausschuss empfehlen dem Rat der Stadt Burgdorf, den nachstehend formulierten Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt die Satzungsaufhebung der Benutzungssatzung für Gebäude und Sportanlagen der Stadt Burgdorf mit Wirkung vom 01.03.2011.

Der Bürgermeister wird beauftragt, anstelle der Satzung eine entsprechende Dienstanweisung zu erlassen.


Sachverhalt und Begründung:

Die Benutzung von Schulräumen, Sporthallen, Außensportanlagen, Mehrzweckhalle Schillerslage, Stadtbücherei sowie der Friedhofskapelle auf dem alten Friedhof ist in der Benutzungssatzung für Gebäude und Sportanlagen der Stadt Burgdorf vom 01.01.2001 geregelt.

Für die Nutzung der Jugendfreizeiteinrichtungen gilt eine separate Benutzungssatzung.

Im Zuge der Vereinheitlichung der Regeln für die Einrichtungen sollen die beiden genannten Satzungen aufgehoben werden. Für die Nutzungsregelung soll stattdessen für die Zukunft eine einheitliche Dienstanweisung erstellt werden. Damit gibt es die Möglichkeit, auf Veränderungen flexibel und zeitnah zu reagieren. Diese Regelung fördert damit auch ein bürgernahes Verwaltungshandeln.

Die neu zu erstellende Dienstanweisung wird dem Rat der Stadt Burgdorf zur Kenntnis gegeben.

Die Aufhebung der Satzung muss durch eine Aufhebungssatzung erfolgen. Ein entsprechender Entwurf ist als Anlage beigefügt.

Die derzeit geltende Benutzungssatzung liegt dieser Vorlage ebenfalls bei.

Anlagen