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Beschlussvorschlag:
1. Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen / Verwaltungsausschuss schließt sich dem Beschlussvorschlag zu 2. der Vorlage an.
2. Der Rat beschließt, den Aufwand für die selbständig nutzbaren Teileinrichtungen (Beleuchtung) / Abschnitte bei den in der Vorlage genannten Anlagen (Straßen) gesondert zu ermitteln.
Sachverhalt und Begründung:
Seit Juni 2008 wurden in vielen Bereichen des Stadtgebietes Burgdorf die Beleuchtungseinrichtungen anhand des ‚Erneuerungskonzeptes Beleuchtung’ erneuert bzw. verbessert. Für die Erneuerung bzw. Verbesserung der Beleuchtung werden Straßenausbaubeiträge erhoben.
Die sachliche Beitragspflicht, die die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen auslöst, entsteht jedoch erst, wenn die gesamte Straße auf ganzer Länge und mit allen Teileinrichtungen hergestellt bzw. ausgebaut ist.
Nach § 1 Abs. 3 der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Burgdorf vom 11.10.2007 kann hiervon abweichend der Aufwand für bestimmte Teile einer Straße (Aufwandsspaltung) oder für selbständig nutzbare Abschnitte (Abschnittsbildung) ermittelt werden. Hierfür ist nach ständiger Rechtsprechung ein Ratsbeschluss erforderlich.
Es wird vorgeschlagen, in den nachstehend genannten Fällen die Aufwandsspaltung bzw. Abschnittsbildung zu beschließen, damit die Baumaßnahmen zeitnah abgerechnet werden können.
Anlage Teileinrichtung Abschnitt
Burgdorf
Am Nassen Berg Beleuchtung Blücherstraße bis
Fußgängerbrücke
Im Langen Mühlenfeld Beleuchtung
Lehrter Straße Beleuchtung Mönkeburgstraße bis
Ortsausgang
Ehlershausen
Alte Heerstraße Beleuchtung
Am Sandberge Beleuchtung
Buschriede Beleuchtung
Bussardweg Beleuchtung
Bereich Buchenweg bis Am Hütteberg
Eulenkamp Beleuchtung
Händelstraße Beleuchtung
Husarenweg Beleuchtung
Kiebitzweg Beleuchtung
Nelkenweg Beleuchtung
Pahlberg Beleuchtung Waldstraße bis Jägerstraße/
Trakehnerweg
Ratsweg Beleuchtung
Rosengasse Beleuchtung
Schnepfenstieg Beleuchtung
Schwalbenweg Beleuchtung
Tannengrund Beleuchtung
Tulpenweg Beleuchtung
Wieselweg Beleuchtung
Hülptingsen
Vor den Höfen Beleuchtung Uetzer Straße/Ostlandring
bis Am Walkenmühlenfeld
Otze
Weferlingser Weg Beleuchtung
Bereich Heeg bis Ortsausgang Richtung Weferlingsen
Ramlingen
Vizestraße Beleuchtung
Schillerslage
Auf der Heide Beleuchtung
Engenser Straße Beleuchtung
Bereich Zollstraße bis zur OD-Grenze
Heckendamm – Stichweg Beleuchtung
bei HausNr. 9-25
Sorgensen
nördl. Tweegden Beleuchtung
Bereich Plantagenweg bis zum Wendehammer
südl. Tweegden Beleuchtung
Bereich Riethornweg bis nördl. Tweegden
Die Vorlage bezieht sich auf die in den Monaten August/Oktober (teilweise) 2009 ausgetauschten Pilzleuchten und Puderdosen bzw. auf die im Januar 2010 ausgetauschten Kofferleuchten. Die Gesamtkosten der Maßnahmen für diese Monate betragen ca. 140.000 €. Die Einnahmen über Straßenausbaubeiträge belaufen sich auf insgesamt ca. 90.000 €.
Es fallen für die Stadt Burgdorf für die Erneuerungs- bzw. Verbesserungsmaßnahmen keine zusätzlichen Ausgaben an. Die Maßnahmen gemäß Erneuerungskonzept werden über die laufende Bereitstellungspauschale, die monatlich an die BS|Energy gezahlt wird, gedeckt.
Für die Beleuchtungseinrichtungen der weiteren Straßen, die gemäß Erneuerungskonzept erneuert/verbessert wurden, wird je nach Arbeitsfortschritt der Aufwandsspaltungsbeschluss gesondert eingeholt.
(Siehe Vorlagen Nr. 2008 0360, 2008 0433, 2009 0496, 2009 0564, 2009 0642, 2010 0698, 2010 0740 bzw. 0740/1, 2010 0775 und 2010 0835)