Betreff
Förderrichtlinien zur Jugendarbeit der Stadt Burgdorf
Vorlage
2010 0837
Aktenzeichen
51.3 Wit/bl
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Förderrichtlinien zur Jugendarbeit der Stadt Burgdorf, wie in der Vorlage beschrieben, zum 01.02.2011 zu ändern.

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Förderrichtlinien zur Jugendarbeit der Stadt Burgdorf sind am 07. März 2007 in Kraft getreten.

 

1)            Die Richtlinien sollen unter Punkt 4 ‚Internationale Jugendarbeit’ klarer definiert werden.

 

Wenn Gruppen in das europäische Ausland fahren (z.B. Jugendfahrt in den Sommerferien) und vor Ort kein qualifiziertes Austauschprogramm stattfindet, wird seit vielen Jahren die geringere Inlandsförderung angewandt. Diese Praxis wird in vielen Städten, Gemeinden und Landkreisen so gehandhabt.

 

Da das Rechnungsprüfungsamt hier klarere Formulierungen angeregt hat, wird ein entsprechender Passus in die Förderrichtlinien aufgenommen.

 

2.             Die Förderbeträge sollen um 0,10 € bzw. 0,20 € erhöht werden. Dies wird dazu beiragen, die Teilnehmerbeiträge auch in Zukunft auf einem zumutbaren Niveau zu halten. Außerdem motiviert es die Jugendgruppen weiter aktiv zu arbeiten.

 

 

Die veranschlagten absoluten Haushaltsmitteln reichen auch bei dieser leichten Erhöhung aus.

 

 

 

 

 

 

 

Anlage