Die o.a. Ausschüsse und der Verwaltungsausschuss empfehlen dem Rat, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.    Den Anträgen der Astrid-Lindgren-Grundschule, der Gudrun-Pausewang-Grundschule, der Grund- und Hauptschule I, der Grundschule Otze und der Waldschule Ramlingen-Ehlershausen auf Einrichtung „Offener Ganztagsschulen“ zum 01.08.2011, wird seitens des Schulträgers auf der Grundlage der jeweils verfolgten Konzepte zugestimmt.

 

 

2.    Das Hortangebot der Stadt Burgdorf wird für die Klassenstufen, die nicht am Ganztagsbetrieb teilnehmen, unverändert beibehalten. Gleichzeitig steht den Schülerinnen und Schülern, die am Ganztagsbetrieb teilnehmen, ein bedarfsgerechtes Hortangebot vor Schulbeginn, nach Ende des Ganztagsbetriebes bis 17.00 Uhr, an schulfreien Tagen und in den Ferien zur Verfügung.

 

 

3.    Die notwendigen finanziellen Mittel für die Einführung „Offener Ganztagsschulen“ werden über den Haushalt 2011 zur Verfügung gestellt, sofern das Land Niedersachsen die Anträge der Schulen befürwortet. Die finanzielle Förderung durch das Land wird dabei vorausgesetzt.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Schulgremien der Astrid-Lindgren-Grundschule, der Gudrun-Pausewang-Grundschule, der Grund- und Hauptschule I, der Grundschule Otze und der Waldschule Ramlingen-Ehlershausen haben sich für die Einrichtung „Offener Ganztagsschulen“ (OGS) ausgesprochen. Die Konzeptionen bzw. Konzeptionsentwürfe sind in den Anlagen 1-5 beigefügt. Wunsch der Grundschulen ist die Einführung der OGS für die Klassenstufen 1 bis 4 sowie ein gemeinsamer Beginn des Ganztagsbetriebes in den Grundschulen zum Schuljahresbeginn 2011/2012. Die Anträge der Schulen mit den Konzeptionen sind bis zum 01.12.2010 bei der Landesschulbehörde einzureichen. Der Schulträger erklärte bis zum 31.12.2010 sein Einverständnis mit den Anträgen.

 

Der Stadtelternrat der Stadt Burgdorf befürwortet ausdrücklich die Einführung „Offener Ganztagsschulen“.

 

Das Land Niedersachsen wird wahrscheinlich im Haushaltsjahr 2011 (wie 2010/2011) „Offene Ganztagsschulen“ lediglich in den Klassenstufen 3 und 4 finanziell fördern. Das würde bedeuten, dass ein Hortangebot weiterhin für die 1. und 2. Klassen vorzuhalten ist, sofern die Grundschulen diese nicht von Beginn an in den Betrieb der OGS einbeziehen.

 

Die finanziellen Mittel des Landes Niedersachsen beziehen sich nur auf die Bereitstellung eines Budgets für die Schulen. Die Höhe ergibt sich aus der Anzahl der Klassen der Schulen (3. und 4. Klasse), die mit 2,5 und der Summe für eine Jahreswochenstunde (zurzeit ca. 1.760 €) multipliziert wird (sog. „kapitalisierte Lehrerstunde2). Bei 4 Klassen der Jahrgangsstufen 3 und 4 ergäbe sich dadurch eine Summe von rd. 17.600 €.

 

Dieses Budget kann durch die Schulen eingesetzt werden, um im Rahmen der Konzeption Kooperationspartner für die Durchführung von Angeboten unter Vertrag zu nehmen.

 

Soweit eine über die „Offene Ganztagsschule“ hinausgehende Betreuung (Hortbetreuung) seitens der Eltern gewünscht wird, wird eine Betreuung im Anschluss an die „Offene Ganztagsschule“ montags bis donnerstags von 15.30 - 17.00 Uhr, freitags von 13.00 - 17.00 Uhr und während schulfreier Tage und Ferienzeiten von 08.00 - 17.00 Uhr für die betreffenden Schüler/innen sichergestellt. Der Umfang des Betreuungsangebotes ist jedoch abhängig vom tatsächlichen Bedarf. Für diese Betreuungszeiten außerhalb der Ferien sind 10 Wochenstunden für eine Erzieherin erforderlich (4 x 1,5 Stunden, 1 x 4 Stunden). In den Ferienzeiten müsse wie bisher schon eine ganztägige Betreuung erfolgen.

 

Derzeit werden die Horte z.T. auch von Kindern aus anderen Schulen (Prinzhornschule, Sprachheilschule, Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klasse weiterführender Schulen) besucht. Für diese Kinder ist weiterhin ein Hortangebot vorzuhalten. Als sinnvoll wird erachtet, ein zentrales Angebot für diese Kinder in einem Hort zu schaffen. Ob eine Gruppe ausreicht, ist abhängig von der tatsächlichen Bedarfszahl im kommenden Sommer. Gegenwärtig geht die Verwaltung von 27 zu betreuenden Kindern aus. Grundsätzlich stellt die Zusammenführung von Hortkindern aus anderen Schulen an einem zentralen Punkt aus Kostenaspekten eine Optimierung dar.

 

Für die Einführung „Offener Ganztagsschulen“, d.h. die Absicherung des Ganztagsbetriebes an den Grundschulen sind durch den Schulträger personelle und bauliche Voraussetzungen bis zum 01.08.2011 zu schaffen.

 

Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler

 

Aus der Grundschule Otze wurde signalisiert, dass etwa 80 % der Kinder an einer OGS teilnehmen würden. Für die übrigen Grundschulen wird als Planungsgröße eine Teilnahmequote von rund 50 % der Schüler der Klassen 1 bis 4 zu Grunde gelegt. Entsprechend den Schülerzahlen ergibt sich hieraus eine Plangröße für die Grundschule Otze von 80 Schülern (55 Schüler 3.+4. Kl), Gudrun-Pausewang-Grundschule 140 Schüler (65 Schüler 3. und 4. Kl.), Astrid-Lindgren-Grundschule 160 Schüler (85 Schüler 3. und 4. Kl.), Grund- und Hauptschule I 110 Schüler (45 Schüler 3. und 4. Kl.) und Waldschule Ramlingen-Ehlershausen 60 Schüler (30 Schüler 3. und 4. Kl.).

 

Personelle Voraussetzungen

 

Als personelle Voraussetzung ist im Rahmen der OGS die Halbtagsbeschäftigung eines pädagogischen Mitarbeiters an jeder Grundschule, die Tätigkeit von Küchenkräften für die Essenausgabe sowie die Erhöhung der Arbeitsstunden der Schulsekretärinnen erforderlich. Hieraus ergeben sich folgende Kosten:

 

Personalbedarf

anteilige Mehrkosten 2011

jährl. Personalkosten

2,5 Stellen pädagogische Mitarbeiter

58.100,00 €

109.300,00 €

3,5 Stellen Küchenkräfte

46.000,00 €

86.500,00 €

0,25 Stellen Schulsekretärin

5.400,00 €

10.000,00 €

 

109.500,00 €

205.800,00 €

 

 

Baumaßnahmen/Ausstattung

 

Die baulichen Maßnahmen in den Schulen, ausgenommen Grundschule Otze, beziehen sich auf die Herrichtung von Ausgabeküchen und Mensen im vorhandenen Gebäudebestand. Um den Umfang der notwendigen baulichen Maßnahmen abschätzen zu können, wurden 5 in Grundschulen in Hannover neu eingerichtete Mensenbereiche besichtigt und ein Gespräch mit dem für die Maßnahmen Verantwortlichen der Stadtverwaltung Hannover geführt.

 

Auf der Grundlage der dabei gewonnenen Erkenntnisse sind in den fünf Grundschulen in Burgdorf unterschiedliche bauliche Maßnahmen auszuführen. Insbesondere ist die technische Ausstattung der vorgesehenen Bereiche zu ergänzen (Sanitäre und elektrische Installationen, Fettabscheider, kleine Lüftungsanlagen für die Küchen etc.). Aber auch bauliche Maßnahmen wie das Herstellen von Ausgabebereichen mit Tresen, Spuckschutz und Jalousien in vorhandenen und neu zu errichtenden Trennwänden, Wandfliesen und ein rutschfester Belag im Küchenbereich, Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes sowie kleinere Sanierungsarbeiten sind in allen Schulen durchzuführen.

 

Weiterhin sind die Ausgabeküchen/Mensen mit dem erforderlichen Equipment wie z.B. Geschirr, Herd, Kühlschrank, Industriegeschirrspüler, Küchenmobiliar, Tische, Stühle auszustatten.

 

Die Schulen selbst benötigen Ausstattungsmobiliar für die pädagogischen Fachkräfte sowie teilweise Mobiliar/Technik für die Arbeit im Ganztagsbetrieb.

 

 

Gudrun-Pausewang-Grundschule

 

Der Mensabereich der Gudrun-Pausewang-Grundschule soll in den Trakten D und E des Schulgebäudes im Erdgeschoss eingerichtet werden (siehe Anlage 6).

Im Bereich der bisherigen Lehrküche wird der jetzige Abstellraum zur Essenausgabe mit einer Durchreiche in den Flur umgebaut. In der Lehrküche wird ein Teilbereich baulich abgetrennt. Hier sollen die Spülküche, Anlieferung und Technik untergebracht werden. Die zwei angrenzenden Klassenräume im Klassentrakt D werden zu Speiseräumen.

 

Baukosten

57.000,00 €

Ausstattung Küche/Mensa

68.000,00 €

sonstige Ausstattung

 3.800,00 €

Summe

128.800,00 €

 

 

Astrid-Lindgren-Grundschule

 

Der Mensabereich der Astrid-Lindgren-Grundschule soll im Trakt A im Hortbereich der Schule im Erdgeschoss eingerichtet werden (siehe Anlage 7).

Im vorhandenen Bestand sind der Küchenbereich und der Speiseraum baulich zu trennen. Die vorhandene Küchenausstattung soll - soweit möglich - für die Ausgabeküche mitgenutzt werden. Ein 2. Speiseraum wird im angrenzenden Gruppenraum des Horts eingerichtet. Außerhalb der Mittagszeiten sollen die Räume (Ausnahme Küche) weiterhin durch den Hort genutzt werden.

 

Baukosten

41.000,00 €

Ausstattung Küche/Mensa

70.000,00 €

sonstige Ausstattung

3.800,00 €

Summe

114.800,00 €

 

 

Grund- und Hauptschule I

 

Der Mensabereich der Grund- und Hauptschule I soll in den beiden Klassenräumen des Erweiterungsbaus im Erdgeschoss eingerichtet werden (siehe Anlage 8).

Ein Klassenraum ist durch eine Trockenbauwand in Küchen- und Essbereich zu unterteilen. Durch eine neu zu schaffende Öffnung zwischen den beiden Räumen wird eine Verbindung zum 2. Speiseraum geschaffen.

 

Baukosten

62.000,00 €

Ausstattung Küche/Mensa

66.000,00 €

sonstige Ausstattung

3.800,00 €

Summe

131.800,00 €

 

 

Grundschule Otze

 

Alternativen 1, 2a, 2b, 3a und 3b siehe Vorlage 2010 0836

 

Baukosten (entsprechend der in Vorlage 2010 0836 gewählten Alternative

 

Ausstattung Küche/Mensa

35.000,00 €

sonstige Ausstattung

19.300,00 €

Summe (zzgl. Variante GS Otze)

54.300,00 €

 

 

Waldschule Ramlingen-Ehlershausen

 

Der Mensabereich der Waldschule Ramlingen-Ehlershausen soll im Klassentrakt der Schule in der ehemaligen Lehrküche eingerichtet werden (siehe Anlage 9).

Im jetzt als Essbereich genutzten kleineren Raum ist die Spül- und Ausgabeküche einzurichten, in dem großen Lehrküchenbereich der Speiseraum. Die hohen Kosten entstehen dadurch, dass der Tausch der Nutzungen auch erhöhte bauliche Veränderungen erfordert (insbesondere Haustechnik, Wand und Bodenbelage).

 

Für die Nachmittagsbetreuung wird eine Mobiliarausstattung benötigt.

 

Baukosten

45.000,00 €

Ausstattung Küche/Mensa

35.000,00 €

sonstige Ausstattung

8.800,00 €

Summe

88.800,00 €

 

 

veranschlagte Gesamtkosten (Bau- und Ausstattungskosten)

 

Baukosten (zzgl. Variante GS Otze)

205.000,00 €

Ausstattung Küche/Mensa

274.000,00 €

sonstige Ausstattung

39.500,00 €

Summe (zzgl. Variante GS Otze)

518.500,00 €

 

 

Der Schulträger sollte den Grundschulen zusätzlich eine jährliche Sachkostenpauschale ausschließlich für den Betrieb der „Offenen Ganztagsschule“ zur Verfügung stellen. Vorgeschlagen wird hier ein Betrag von 5,00 € je Schüler. Hieraus ergibt sich eine Gesamtpauschale von rd. 2.700,00 €.

 

Organisation der Betreuung „Offene Ganztagsschule/Horte“

 

Nach dem derzeitigen Stand der Planungen der Schulen soll die OGS von montags bis donnerstags jeweils von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr angeboten werden.

 

Sofern für die 3. und 4. Klassen der Grundschulen die OGS eingeführt wird, besteht schätzungsweise nachfolgende Finanzierungslücke zwischen den Zuweisungen des Landes („kapitalisierte Lehrerstunden“) und dem in den Schulen benötigten Personalbedarf für die Angebotsbetreuung:

 

 

Gudrun-Pausewang-Grundschule

2.800,00 €

Astrid-Lindgren-Grundschule

5.400,00 €

Grund- und Hauptschule I

1.700,00 €

Waldschule Ramlingen-Ehlershausen

gedeckt mit Landesmitteln

Grundschule Otze

gedeckt mit Landesmitteln

Bedarf

9.900,00 €

Berechnungsgrundlage: 50% Teilnahme, Betreuungszeit von 13.00 bis 15.30 Uhr; Betreuungsschlüssel 1:15, bei Hausaufgabenhilfe 1:10; 0,75 Stunden je Tag Hausaufgabenhilfe und 1,75 Stunden Betreuung und Angebote

 

Ausgehend von den gegenwärtig anzunehmenden Betreuungszahlen für das Schuljahr 2011/12 in den Horten bezogen auf Schüler/innen der Klassenstufen 1 bis 4 würden nach Einführung der OGS ca. 360 Jahreserzieherstunden (umgerechnet ca. 9.500,00 € Personalkosten) freigesetzt. Diese könnten in der OGS eingesetzt werden. Die geringe Anzahl der freiwerdenden Jahreserzieherstunden ist darauf zurückzuführen, dass im Vergleich der Schuljahre 2010/11 und 2011/12 eine größere Anzahl an Kindern der Klassen 3 und 4 (von 39 auf 52 Kinder) im Hort (nach 15.30 Uhr, Ferienbetreuung) zu betreuen ist. Entsprechende Anmeldungen liegen bereits vor.

 

 

Sofern für die 1. bis 4. Klassen an den Grundschulen eine OGS eingeführt werden sollte, besteht auf Grundlage vorgenannter Berechnungsgrundlage folgende Deckungslücke für die Abdeckung des OGS-Angebotes (Kostenberechnung auf der Grundlage der Zahlung für „kapitalisierte Lehrerstunden“)

 

Gudrun-Pausewang-Grundschule

31.200,00 €

Astrid-Lindgren-Grundschule

34.000,00 €

Grund- und Hauptschule I

23.500,00 €

Waldschule Ramlingen-Ehlershausen

14.900,00 €

Grundschule Otze

15.900,00 €

Bedarf

119.500,00 €

 

Durch eine Einführung der OGS für alle Jahrgangsstufen wäre eine parallele Hortbetreuung in den Angebotszeiten der OGS nicht erforderlich. Es verbliebe die Hortbetreuung nach Ende der OGS, die Ferienbetreuung sowie die Betreuung von Kindern anderer Schulen. Hieraus würde sich eine theoretische Personalkosteneinsparung in Höhe von ca. 150.000 € ergeben. Nach Abzug des evtl. entfallenden Personalkostenzuschusses des Landes Niedersachsen sowie geringerer Hortgebühren (kalkuliert) verbleibt eine fiktive Einsparung in Höhe von ca. 55.000,00 €.

 

Für das Hortpersonal zahlt das Land einen Personalkostenzuschuss. Der Kultusminister hat in einem Schreiben an die Kommunalen Spitzenverbände dargelegt, dass fünf Wochenstunden Betreuungszeit in der OGS einem Hortangebot zugerechnet werden können. Sofern sich auf das ganze Jahr gerechnet eine durchschnittliche Betreuung von vier Stunden täglich ergibt, würde ein Personalkostenzuschuss auch weiterhin gezahlt. Hierbei handelt es sich jedoch um eine informelle Aussage des Kultusministers, die in keiner Weise rechtlich abgesichert ist.

Rechnerisch könnte die 4-stündige Betreuung bei den genannten Betreuungszeiten und ausgehend von 13 Wochen Schulferien im Jahr erreicht werden.

Wenn die Landesbehörde diese Rechnung auch so sieht, würden weiterhin Personalkostenzuschüsse an die Stadt gezahlt.

Die Rechnung ist jedoch abhängig von der tatsächlichen Hortbetreuung ab dem Schuljahr 2011/12. Hierin liegt eine deutliche Unwägbarkeit. In der vorgenannten Berechnung bin ich davon ausgegangen, dass Personalkostenzuschüsse nicht mehr gezahlt werden.

 

 

Betreuung in den Stadtteilen

 

In den Stadtteilen Otze und Ehlershausen gibt es derzeit kein Hortangebot. In Otze nehmen einige Schüler der Grundschule am Mittagessen im Kindergarten teil.

 

In Ehlershausen gibt es derzeit ein Angebot der ‚Schulpiraten’. Hier wird Mittagessen in einer Betreuung bis ca. 14.30 Uhr angeboten.

 

In beiden Stadtteilen gibt es die Forderung nach einer weitergehenden Betreuung.

 

Denkbar wäre hier, die Offene Ganztagsschule auch für die 1. und 2. Klassen anzubieten. Damit würde ein Betreuungsangebot von montags bis donnerstags bis jeweils 15.30 Uhr geschaffen.

 

Da das Land keine finanziellen Zuwendungen für die 1. und 2. Klassen gewährt, müssten die Kosten dafür von der Stadt Burgdorf getragen werden.

 

Bei der Offenen Ganztagsschule ist von einem Betreuungsschlüssel von 1:15, für die Hausaufgabenbetreuung von 1:10 auszugehen (Hort 1:10). Ausgehend von den aktuellen Schülerzahlen wären damit in Otze maximal 45 Kinder und in Ehlershausen 71 Kinder in den Klassenstufen 1 und 2 zusätzlich zu betreuen. Das wären für Otze 3 Betreuer/Betreuerinnen und für Ehlershausen 5 Betreuer/Betreuerinnen (alternativ AG Angebote). Bei einer Mittagessenzeit von einer knappen Stunde wäre eine Betreuungszeit von ca. 14.00 - 15.30 Uhr an vier Tagen die Woche erforderlich.

Die hierbei entstehenden Kosten sind aus der Tabelle auf Seite 5 ersichtlich.