Betreff
Einziehung eines Teilbereichs der öffentlichen Straße "Osttangente"
Vorlage
2010 0788
Aktenzeichen
151-13-3
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

zu 1)   Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr schließt sich der Beschlussempfehlung

zu 2) der Vorlage an.

 

zu 2)   Der Verwaltungsausschuss beschließt:

 

„Die in der Gemarkung Sorgensen (Flur 2, Flurstücke 63/10 teilweise und

93/2 teilweise) gelegenene Straßenfläche, die als provisorische Zufahrt

zur „Osttangente“ im Bereich vom „Dachtmisser Weg“ bis zur „Osttangente

2. Bauabschnitt“ angelegt wurde, wird gemäß § 8 NStrG auf einer Länge von

ca. 70 m eingezogen.

Die Einziehung wird ab dem 01.11.2010 wirksam.“

Sachverhalt und Begründung:

 

Im Jahre 1997 wurde auf einer Gesamtlänge von ca. 690 m der 1. Bauabschnitt der „Osttangente“ gebaut. Mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 27.09.2005 wurde die „Osttangente“ im Bereich zwischen der „Uetzer Straße“ und der Straße „Dachtmisser Weg“ / „Im Langen Mühlenfeld“ gewidmet (s. Anlage 1: Luftbild mit dem Zustand vor dem Rückbau).

 

Im Planfeststellungsverfahren zur B188 OU Burgdorf wurde festgelegt, dass der provisorische, vorübergehende Anschluss der „Osttangente“ an die Straße „Im Langen Mühlenfeld“ nach Fertigstellung des 2. Bauabschnitts der „Osttangente“ mit Anschluss an die B188n zurückzubauen ist. Der Anschluss des Radweges von der „Osttangente“ an die Straße „Im Langen Mühlenfeld“ bleibt bestehen. Die östlich am „Dachtmisser Weg“ liegende Kläranlage erhält einen Anschluss über den „Dachtmisser Weg“. Der „Dachtmisser Weg“ wird zur Verbesserung des Kreuzungswinkels nach Norden verschwenkt und als Wirtschaftsweg weitergeführt (s. Anlage 2: Zustand nach Verkehrsübergabe des 2. Bauabschnitts der „Osttangente“).

 

Mit der Verkehrsübergabe der B188n im Oktober 2009 wurde der Anschluss an die B188n nunmehr hergestellt und die „Osttangente“ nach Osten verlegt. In diesem Zuge wurde der westliche Bereich des „Dachtmisser Weges“ von der „Osttangente“ abgehängt. Der Anschluss wurde in diesem Bereich auf einer Länge von ca. 70 m zurückgebaut und existiert nicht mehr (s. Anlage 3: der einzuziehende Bereich ist gekennzeichnet).

 

Der in diesem Bereich hergestellte Geh- und Radweg sowie der als Wirtschaftsweg weitergeführte „Dachtmisser Weg“ bedürfen keiner Widmung, da es sich hier um Wege im Außenbereich handelt.

 

Mit der Vorlage 2010 0691 wurde die Einziehung des in der Anlage 3 gekennzeichneten Bereichs der „Osttangente“ vorgeschlagen. Durch die Einziehung soll die öffentlich-rechtliche Zweckbestimmung genommen werden, d.h. die Widmung wird insoweit wieder beseitigt.

 

Aufgrund des vom Verwaltungsausschuss am 02.03.2010 gefassten Beschlusses wurde das nach § 8 Nieders. Straßengesetz (NStrG) vorgeschriebene Einziehungsverfahren eingeleitet.

 

Das Einziehungsverfahren beginnt mit der Ankündigung des Vorhabens, um jedermann, der sich von der Einziehung betroffen fühlt, Gelegenheit zu Einwendungen zu geben.

 

Die Absicht der Einziehung wurde gem. § 8 Abs. 2 NStrG durch ortsübliche Bekanntmachung im „Anzeiger für Burgdorf und Lehrte“ am 10. März 2010 veröffentlicht.

 

Gegen die beabsichtigte Einziehung wurden keine Einwendungen erhoben. Von daher ist keine weitere Erörterung mehr erforderlich.

 

Es wird vorgeschlagen, die Einziehung nunmehr zu beschließen. Gemäß § 8 Abs. 3 NStrG ist die Einziehung mit Angabe des Tages, an dem die Eigenschaft als Straße endet, öffentlich bekannt zu machen. Demzufolge ist auch der Zeitpunkt festzulegen, an dem die Einziehung wirksam werden soll. Dieser Zeitpunkt ist ebenfalls vom Verwaltungsausschuss zu beschließen.

 

Bezugsvorlage: 2010 0691

 

Anlagen: Lagepläne