Betreff
Gebühren für die Nutzung von Jugendfreizeiteinrichtungen
Vorlage
2010 0786
Aktenzeichen
51.3 Wit/bl
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss und der Verwaltungsausschuss empfehlen dem Rat der Stadt Burgdorf, den nachstehend formulierten Beschluss zu fassen.

 

Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt die Satzung zur Aufhebung der Gebührensatzung der Jugendfreizeiteinrichtungen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, anstelle der Satzungen entsprechende Dienstanweisungen zu erlassen.

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Gebührenerhebung für die Nutzug von Jugendfreizeiteinrichtungen der Stadt Burgdorf ist in einer Gebührensatzung vom 10.03.2005 geregelt, ähnlich wie die Gebührensatzung für Schulen etc.

 

Beide Satzungen sind unabhängig voneinander entstanden.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat dies beanstandet und fordert eine Kalkulation für die Berechnung der Gebühren ein.

 

Eine marktgerechte Anpassung der Entgelte ist mit einer Gebührensatzung schwer umzusetzen. Eine entsprechende Dienstanweisung für die jeweiligen Nutzungen erlaubt ein flexibles und bürgernahes Verwaltungshandeln.

 

Die Aufhebung der Satzung muss durch eine Aufhebungssatzung erfolgen.

 

Ein entsprechender Entwurf ist als Anlage beigefügt.

 

Die derzeit geltende Gebührensatzung liegt dieser Vorlage ebenfalls bei.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen