Betreff
Berichtswesen; hier: Unterrichtung des Rates über Geschäfte der laufenden Verwaltung
Vorlage
2010 0780
Aktenzeichen
10-022-231/0/2.1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den unter Ziffer 2 formulierten Beschluss zu fassen.

 

2.       Der Rat beschließt, den Ratsbeschluss vom 19.05.2005 wie folgt zu ändern:

 

          D) Über die Vornahme von Geschäften der laufenden Verwaltung i.S. von C) dieser Richtlinien ist wie folgt dem Rat zu berichten:

 

          Aufgrund der Tatsache, dass über den jährlichen Rechnungsprüfungsbericht bzw. im Rahmen der Jahresrechnung durch das RPA gegenüber dem Verwaltungsausschuss/dem Rat berichtet wird, ist über

 

Maßnahmen im Sinne von Ziff. 11.10 ab einem Jahresbetrag von 20.000 €

sowie über

                            Maßnahmen im Sinne von Ziff. 11.12 ab einer Summe von 10.000 €, soweit es sich um Vergleiche/Nachgeben/Zugeständnisse handelt, die nicht den Bereich der VOB tangieren,

                            im Rahmen eines jährlichen Geschäftsberichts zu berichten, wobei der Bericht zu enthalten hat:

         Amt/Abteilung, Bezeichnung(des Objektes), Grund der Maßnahme, Kosten, Zeitpunkt der Entscheidung und ähnliches.

 

 

 

 

Anlage

Ratsbeschluss vom 19.05.2005

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit Ratsbeschluss vom 19.05.2005 sind Richtlinien des Rates gemäß § 40 Abs. 1 NGO über Geschäfte der laufenden Verwaltung einschließlich des dazugehörigen Berichtswesens eingeführt worden (Buchstaben C und D).

 

Danach ist über Maßnahmen im Sinne von Ziff. 11.10 und Ziff. 11.12 im Rahmen eines vierteljährlichen Geschäftsberichtes zu berichten. Zuletzt wurde dieser Verpflichtung unter „Mitteilungen des Bürgermeisters“ in der Verwaltungsausschusssitzung am 20.04.2010 und in der Ratssitzung am 22.04.2010 nachgekommen.

 

Seit Einführung dieses Berichtswesens wurde von den Fachabteilungen kein entsprechender Fall gemeldet, über den zu berichten gewesen wäre.

 

Um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, wird daher vorgeschlagen, diese Berichtspflicht nicht mehr vierteljährlich, sondern im jährlichen Rhythmus fortzusetzen.

 

Eine entsprechende Mitteilung könnte dann jeweils am Jahresanfang für das vergangene Jahr zusammen mit der Unterrichtung über Verträge mit Rats-, Ortsrats-, und sonstigen Ausschussmitgliedern sowie dem Bürgermeister in einer gemeinsamen Informationsvorlage erfolgen.