Betreff
Bebauungsplan Nr. 8-9 "Östlich Beerbuschweg", Entwurf
Bezugsvorlage 2010 0755 (Vorentwurf)
Vorlage
2010 0776
Aktenzeichen
61 26 - 08 09
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Bauausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die unten formulierten Beschlüsse zu fassen.    

2.   Der Verwaltungsausschuss

-   stimmt dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 8-9 „Östlich Beerbuschweg“ in der Fassung vom 17.08.2010 zu und

-   beauftragt den Bürgermeister, mit dem Entwurf die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchführen zu lassen.

 

Sachverhalt und Begründung:

Anhand der Bezugsvorlage 2010 0755 ist über den Vorentwurf des Bebauungsplans beraten worden. Der Verwaltungsausschuss hat mit Beschluss vom 15.06.2010 den Auftrag erteilt, die Verfahrensschritte der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen. Dem entsprechend erfolgte die Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 29.06.2010 – 13.07.2010 und die Unterrichtung der Behörden mit Schreiben vom 18.06.2010. Die Ergebnisse dieser Beteiligungsschritte sind im 3. Teil der Begründung des Bebauungsplans in Kapitel 18 wiedergegeben und mit Abwägungs­vorschlägen versehen worden.

Besonders hervorzuheben ist die Stellungnahmen der Region Hannover aus Sicht des Naturschutzes, weil damit Auswirkungen auf die weitere Ausbauplanung des Baugebietes verbunden sind. Hingewiesen wurde auf das Störungsverbot des § 44(1) Nr. 2 BNatSchG. Demnach ist es verboten, wildlebende Tiere der streng geschützten Arten und europäische Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten er­heblich zu stören.     
Daher ist es erforderlich die Baufeld­räu­mung (z.B. Oberbodenabtrag und Rodung von Gehölzen) außerhalb der Brutzeit von Vögeln vorzunehmen. Gegebenenfalls kann auch über Vergrämungsmaßnahmen (z.B. regel­mäßige Bodenbearbeitung oder Einsatz von Hunden) sichergestellt werden, dass sich bis zum Eingriffszeitraum keine Vögel ansiedeln. Die Kosten für Vergrämungsmaßnahmen können voraussichtlich nicht als Teil des Erschließungsaufwandes abgerechnet werden.

Im weiteren Planungsverlauf sind gegenüber dem Planungsstand des Vorentwurfs nur kleinere Änderungen an der Planzeichnung vorgenommen worden:

·         Der Versatz in der Planstraße E, an den der in Nordsüd-Richtung verlaufende Fußweg angrenzt, wurde um ca. 3 m nach Westen verschoben.

·         Die Nummerierung der Stichstraßen wurde verändert.

·         Im Verlauf der Stichstraße S3 wurde der Straßenraum um eine kleine Eckausrundung gegenüber den Parkplätzen verbreitert.

·         Am südlichen Ende der Planstraße B sind die ’Bereiche ohne Ein- und Ausfahrten’ entfallen.

Die in den textlichen Festsetzungen und der Begründung gegenüber dem Planungsstand des Vorentwurfs vorgenommenen Änderungen oder Ergänzung sind grau markiert.

Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans kann die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Darüber ist zu entscheiden.

 

Anlagen:

-          Entwurf des Bebauungsplans Nr. 8-9 „Östlich Beerbuschweg“, Stand 17.08.2010,

-          Entwurf der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 8-9 „Östlich Beerbuschweg“, Stand 17.08.2010.

 

Zusätzliche umweltbezogene Informationen, die über das Bürger- und Ratsinformationssystem unter www.burgdorf.de eingesehen werden können:

-          Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Biodata 2010),

-          Verkehrsgutachten (Variantenuntersuchung zur Erschließung des Plangebietes „Östlich Beerbuschweg“ in Burgdorf, PGT 2010), s. auch Vorlage 2010 0584/2.