Abschnittsbildung
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Beschlussvorschlag:
1. Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen / Verwaltungsausschuss schließt sich dem Beschlussvorschlag zu 2. der Vorlage an.
2. Der Rat beschließt, den Aufwand für die selbständig nutzbaren Teileinrichtungen (Beleuchtung) / Abschnitte bei den in der Vorlage genannten Anlagen (Straßen) gesondert zu ermitteln.
Sachverhalt und Begründung:
Seit Juni 2008 wurden in vielen Bereichen des Stadtgebietes Burgdorf die Beleuchtungseinrichtungen anhand des ‚Erneuerungskonzeptes Beleuchtung’ erneuert bzw. verbessert. Für die Erneuerung bzw. Verbesserung der Beleuchtung werden Straßenausbaubeiträge erhoben.
Die sachliche Beitragspflicht, die die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen auslöst, entsteht jedoch erst, wenn die gesamte Straße auf ganzer Länge und mit allen Teileinrichtungen hergestellt bzw. ausgebaut ist.
Nach § 1 Abs. 3 der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Burgdorf vom 11.10.2007 kann hiervon abweichend der Aufwand für bestimmte Teile einer Straße (Aufwandsspaltung) oder für selbständig nutzbare Abschnitte (Abschnittsbildung) ermittelt werden. Hierfür ist nach ständiger Rechtsprechung ein Ratsbeschluss erforderlich.
Es wird vorgeschlagen, in den nachstehend genannten Fällen die Aufwandsspaltung bzw. Abschnittsbildung zu beschließen, damit die Baumaßnahmen zeitnah abgerechnet werden können.
Anlage Teileinrichtung Abschnitt
Am Wasserturm - Stichweg Beleuchtung
zwischen Haus Nr. 6 und 8
Beckstraße Beleuchtung
Bereich Lippoldstraße bis Spielplatz
Gerickestraße Beleuchtung Grupenstraße bis
Depenauerweg
Goerdelerstraße Beleuchtung
Bereich Lippoldstraße bis Wendehammer
Habichtshorst Beleuchtung
Bereich zwischen Haus Nr. 1-15
und Sperbergasse 51-59
Habichtshorst Beleuchtung
Bereich Haus Nr. 12-28
Milanweg/ Beleuchtung
Sperbergasse Haus Nr. 59-75
Moorstraße Beleuchtung
Nachtigallenweg/ Beleuchtung
Sprosserweg Haus Nr. 11/51
Raiffeisenstraße Beleuchtung Gartenstraße/ Theodor-
(siehe Anlage 1) straße bis Heinrichstraße
Sperbergasse Beleuchtung
Bereich Höhenweg bis zum Wendehammer
Sprosserweg Beleuchtung
Bereich Höhenweg bis zum Wendehammer
Wackenroderweg Beleuchtung
Warneckeweg Beleuchtung
Zilleweg Beleuchtung
Bereich Mönkeburgstraße bis Zilleweg 64
Zilleweg Beleuchtung
Bereich Zilleweg 2-8/Mönkeburgstraße 100-116
Zilleweg Beleuchtung
Bereich Zilleweg 2-30/40
Zilleweg Beleuchtung
Bereich Zilleweg 10-22
Zilleweg Beleuchtung
Bereich Zilleweg 42-62
Zilleweg Beleuchtung
Bereich Zilleweg 30-48
Zilleweg Beleuchtung
Bereich Zilleweg 35-53
Zilleweg Beleuchtung
Bereich Zilleweg 25-43
Zilleweg Beleuchtung
Bereich Zilleweg 1/19 – 17 A
Zilleweg Beleuchtung
Bereich Zilleweg 1-9/66-104, Mönkeburgstraße 118-138
Zur eindeutigen Benennung der Anlagen Milanweg/Habichtshorst/Nachtigallenweg und Zilleweg sind die Anlagen 2 und 3 beigefügt.
Die Vorlage bezieht sich auf die in den Monaten Juni und Juli 2009 ausgetauschten Pilzleuchten und Puderdosen bzw. auf die in den Monaten Mai/September 2009 ausgetauschten Kofferleuchten. Die Gesamtkosten der Maßnahmen für diese Monate betragen ca. 67.000,00 €. Die Einnahmen über Straßenausbaubeiträge belaufen sich auf insgesamt ca. 45.000,00 €.
Es fallen für die Stadt Burgdorf für die Erneuerungs- bzw. Verbesserungsmaßnahmen keine zusätzlichen Ausgaben an. Die Maßnahmen gemäß Erneuerungskonzept werden über die laufende Bereitstellungspauschale, die monatlich an die BS|Energy gezahlt wird, gedeckt.
Für die Beleuchtungseinrichtungen der weiteren Straßen, die gemäß Erneuerungskonzept erneuert/verbessert wurden, wird je nach Arbeitsfortschritt der Aufwandsspaltungsbeschluss gesondert eingeholt.
Anlagen
(Siehe Vorlagen Nr. 2008 0360, 2008 0433, 2009 0496, 2009 0564, 2009 0642, 2010 0698 und 2010 0740 bzw. 0740/1)