Betreff
Verleihung einer Ehrenbezeichnung für den ausgeschiedenen Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Heeßel
Vorlage
BV 2023 0458
Aktenzeichen
37.012.000
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Burgdorf verleiht Herrn Karsten Lübbe die Ehrenbezeichnung “Ehren-Ortsbrandmeister“ der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burgdorf, Ortsfeuerwehr Heeßel.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Ortsfeuerwehr Heeßel beantragt, Herrn Karsten Lübbe aufgrund seiner Verdienste um die Feuerwehr in der Stadt Burgdorf, Ortsfeuerwehr Heeßel, die Ehrenbezeichnung „Ehren-Ortsbrandmeister“ zu verleihen.

 

Nach § 58 Abs. 1 Nr. 6 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) beschließt ausschließlich der Rat über die Verleihung von Ehrenbezeichnungen.

 

Am 22.11.2002 ist Herr Karsten Lübbe zum stellv. Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Heeßel gewählt worden. Seit dem 01.03.2005 bis zum 31.08.2023 führt er als Ortsbrandmeister ohne Unterbrechung die Ortsfeuerwehr Heeßel.

Die Dienstzeit endet am 31.08.2023 durch Zeitablauf.

 

Herr Lübbe hat sich durch seine langjährigen Tätigkeiten in der Ortsfeuerwehr Heeßel verdient gemacht.

 

 

 

 

(Pollehn)