Betreff
Friedhofsentwicklungsplanung Stadtfriedhof Niedersachsenring und Friedhof Otze
Vorlage
2010 0767
Aktenzeichen
873-11
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Stadtfriedhof Burgdorf 2010

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

65.000,- €

55300.427100

55300.787212

 

Laufende Kosten:

2.600,- €

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 


Beschlussvorschlag:

 

zu a)   Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr nimmt von der Vorlage Nr. 2010 0767 Kenntnis und schließt sich der Beschlussempfehlung zu c) 1. und 2. an.

zu b)   Der Ortsrat Otze nimmt von der Vorlage Nr. 2010 0767 Kenntnis und schließt sich der Beschlussempfehlung zu c) 2. an.

zu c)   Der Verwaltungsausschuss nimmt von der Vorlage Nr. 2010 0767 Kenntnis und beschließt:

1.      Auf dem Stadtfriedhof Burgdorf werden eine Urnengemeinschaftsanlage eingerichtet sowie Baumaßnahmen zur Aufwertung des Eingangsbereichs in 2010 geplant und umgesetzt. Für die weiteren unter II.2 dargestellten Maßnahmen empfiehlt er dem Rat, in 2011 und 2012 die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.

2.      Auf dem Friedhof Otze erfolgen die Planungen zur

I.   Einrichtung einer Urnengemeinschaftsanlage sowie von Urnenreihen-/-wahlgräbern

oder

II:  zur Aufstellung einer Urnenwand.

Die weiteren Empfehlungen der Friedhofsentwicklungsplanung werden zu gegebener Zeit zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

I    Sachverhalt und Begründung:

 

Mit der Vorlage 2008 0406 wurde die Erarbeitung eines Friedhofsentwicklungsplanes vorgeschlagen und einstimmig beschlossen.

 

Im April 2009 wurde die Fa. Cemterra zunächst mit der Erarbeitung der Friedhofsentwicklungsplanung für den Stadtfriedhof Niedersachsenring und den Friedhof Otze beauftragt. Dafür wurden diese Friedhöfe zunächst vermessen, um eine Grundlage für die Erarbeitung von Belegungsplänen zu schaffen, aus denen die Ruhezeiten abgelesen werden können.

Darauf aufbauend wurden in Zusammenschau mit der Prognose der Bestattungszahlen je Grabart Aussagen zu Problemstellungen und Entwicklungen auf den Friedhöfen Niedersachsenring und Otze getroffen.

 

Schließlich wurden Maßnahmen entwickelt, die – durch Umsetzung in den kommenden Jahren – die Entwicklung der Friedhöfe dem Bedarf anpassen und so möglichst hohe Belegzahlen und damit verbunden eine möglichst wirtschaftliche Unterhaltung der Friedhöfe sicherstellen sollen.

 

Erste Ergebnisse wurden bereits im November und Dezember 2009 im Umwelt- und Verkehrsausschuss und im Ortsrat Otze vorgestellt.

 

Am 21.05.2010 fand ein Treffen mit Vertretern des Seniorenrates, der Kirchen, Bestattern und einem Steinmetz statt, in dem die Planung durch die beauftragte Firma vorgestellt und vor dem Hintergrund der verschiedenen Erfahrungen der Beteiligten diskutiert wurde. Die Ergebnisse dieser Diskussion flossen in die Prioritätensetzung für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen ein.

 

 

II  Stadtfriedhof Niedersachsenring

 

II.1 Situation/Problemstellungen/Fehlbedarf

 

Der Stadtfriedhof Niedersachsenring ist mit einer Fläche von rd. 46.800 m² sehr groß. Zusätzlich steht noch einmal eine bereits über einen Bebauungsplan festgesetzte Erweiterungsfläche von rd. 36.500 m² zur Verfügung. In der zur Zeit genutzten Fläche befindet sich ein rd. 10.320 m² großes Waldstück, das derzeit keiner weiteren Nutzung unterliegt sondern für eine ggf. erforderliche Grabfelderweiterung vorgehalten wird. Insgesamt werden weniger als 20 % der Fläche für Gräber, Wege und Gebäude in Anspruch genommen.

Die Eingangssituation des Stadtfriedhofs, die für den ersten Eindruck sehr wichtig ist, wird als wenig repräsentativ eingestuft. Die Grabfelder zeigen sich z.T. sehr zersiedelt („Patchworkfriedhof“), was dem Gesamteindruck schadet.

Obwohl aufgrund des großen Platzangebotes insgesamt gesehen die voraussichtlich bis 2025 anfallenden Bestattungen auf dem Stadtfriedhof durchführbar sind, zeigt sich bei nach Grabarten differenzierter Betrachtung bei bestimmten Grabformen ein Fehlbedarf. Dies gilt für alle Urnengrabstellen und hier besonders für Urnenwahlgräber (Reserve max. bis 2012) sowie die Baumgemeinschaftsgrabstelle (Reserve max. bis 2012[1]) und anonyme Urnenbestattungen. Bei Sargbestattungen ist lediglich für Rasenreihengräber ein Fehlbedarf zu verzeichnen.

Alle anderen Sargbestattungsgrabformen weisen mit Planungshorizont 2025 deutliche Überhänge auf. (Genaue Zahlen s. Kapitel 3 des Textes zur Friedhofsentwicklungsplanung Stadtfriedhof).

Insgesamt zeigt dies deutlich die Tendenz hin zu pflegefreien und pflegereduzierten Grabformen. Hier müssen neue Grabfelder erschlossen und neue Grabarten angeboten werden, die diesem Trend Rechnung tragen. Mit dem Projekt „Urnen unter Bäumen“ wurde Anfang 2009 bereits ein erstes Projekt umgesetzt, dass diesen Bedürfnissen entgegen kommt. Die große Nachfrage bestätigt, dass solche Angebote gewünscht werden.

Ein weiteres Indiz für das Bedürfnis nach geringem Pflegeaufwand und dem Anspruch, den Nachkommen „nicht zur Last zu fallen“ ist der Erfolg des Friedwaldes in Uetze, was auch im oben erwähnten Gespräch durch den anwesenden Bestatter bestätigt wurde.

 

II.2 Planung

 

Als Maßnahmen für den Stadtfriedhof werden im Wesentlichen vorgeschlagen:

Ø     Urnengrabfelder erweitern bzw. neu anlegen

Ø     Angebote mit neuen Grabarten schaffen: speziell Urnen- und Sarggemeinschafsgrabanlagen[2], sowie Erschließung des Waldes für Baumbestattungen (Urnen)

Beispiele für die Gestaltung dieser neuen Angebote finden sich in Kapitel 4 des Textes zur Friedhofsentwicklungsplanung Stadtfriedhof. Die Waldfläche steht nur teilweise für die Planung von Baumbestattungen zur Verfügung, da ein Teilbereich im ISEK als potentielle Fläche für Wohnbebauung vorgeschlagen wird (s. Abbildung 11 in Kapitel 4.4 des Textes zur Friedhofsentwicklungsplanung Stadtfriedhof).

Ø     Aufwertung des Eingangsbereichs

Ø     Erarbeitung eines verbesserten Marketingkonzeptes für den Friedhof und die Kapellennutzung.

Wie hier die Prioritäten für die Umsetzung gesetzt werden sollen, wurde zum einen durch die Prognose der Bestattungen je Grabform und zum anderen anhand der Ergebnisse des Gespräches am 21.05.2010 festgelegt. In der Diskussionsrunde wurden folgende Punkte herausgestellt:

Ø     Das allgemeine Erscheinungsbild des Friedhofes und insbesondere des Eingangsbereiches wurde bemängelt.

Ø     Der Seniorenrat unterstützte besonders das Angebot pflegefreier oder pflegereduzierter Grabformen, die trotzdem ein gewisses Maß an eigener Pflege zulassen und eine ansprechende Gestaltung aufweisen (im Gegensatz zum Rasengrab). Die Nachfrage nach solchen Angeboten wurde auch den anwesenden Bestatter bestätigt.

Ø     Besonders positiv wurde der Vorschlag aufgenommen, die Waldfläche für Urnenbestattungen zu erschließen. Diese Fläche würde - anders als der Friedwald - bei großer Naturnähe auch Wohnortnähe, eine gute Erschließung und Begegnungsmöglichkeiten bieten.

Insgesamt wurden die vorgestellten Maßnahmen sehr begrüßt und deren Umsetzung als besonders wichtig angesehen. Auch die Kirchenvertreter unterstützen die Schaffung neuer Angebote, die sie auf dem kirchlichen Friedhof aufgrund der örtlichen Gegebenheiten so nicht anbieten können. Dies gilt insbesondere für das Angebot der Waldbestattungen.

Daraus resultiert der folgendermaßen geplante zeitliche Ablauf:

2010              

o      Planung und Umsetzung einer Urnengemeinschaftsgrabanlage kombiniert mit Urnenwahlgräbern

o      Planung zur Aufwertung des Eingangsbereichs und Umsetzung der Maßnahmen

 

2011

o      Planung einer Sarggemeinschaftsanlage

o      Planung und Umsetzung des Projektes Bestattungen im Wald

o      Erarbeitung eines verbesserten Marketingkonzeptes für den Friedhof und die Kapellennutzung

 

ab 2012

o      Umsetzung Planungen aus 2011

 

ab 2015         

o      Überprüfung, ob die mittel- / langfristigen Planungen umgesetzt werden können

o      Erste "Erfolgskontrolle" der bisher durchgeführten Maßnahmen

o      Ggf. Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplans zur Entwidmung des Erweiterungsbereichs

 

II.3 Kosten

 

Die Kosten für die Aufwertung des Eingangsbereichs können ohne detaillierte Planung nur überschlägig ermittelt werden, da die Höhe der Kosten davon abhängt, wie umfassend die Umgestaltung werden soll und welche Materialien gewählt werden. Es wird von einer Spanne zwischen 25.000,- und 40.000,- € ausgegangen. Unter Umständen ist auch ein Stufenkonzept zur Umsetzung denkbar.

Eine Urnengemeinschaftsanlage (1. Bauabschnitt) in der Ausbildung des im Text dargestellten Typs B (als Hochbeet) ist in der Größe, die für den kalkulierten Bedarf bis 2025 erforderlich ist mit rd. 37.500,- € zu beziffern.

Für den Bau einer Sarggemeinschaftsanlage, auf der dafür in der Planung vorgeschlagenen Fläche werden bei voller Ausnutzung Herstellungskosten von rd. 85.000,- € anfallen. Die Anlage kann jedoch so gestaltet werden, dass eine abschnittweise Umsetzung möglich ist. Auf diese Weise können insgesamt ca. 110 Grabstellen entstehen, was ca. 15 % der voraussichtlichen Sargbestattungen auf dem Stadtfriedhof bis 2025 entspricht.

Soll der Wald innerhalb des Friedhofes durch einen Weg und Gedenkplätze für Urnenbestattungen erschlossen werden, um einen personalisierten und gut erreichbaren Gegenpol zum Friedwald zu setzen, kann ein erster Bauabschnitt mit Kosten in Höhe von ca. 25.000,- - 30.000,- € realisiert werden.

 

Die zu erwartenden Gesamtkosten werden auf 172.500,- bis 192.500,- € für die Umsetzung aller aufgezeigter Maßnahmen zuzüglich Planungskosten geschätzt.

 


Bereits in 2010 stehen Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 65.000,- € einschließlich Planungskosten für die Aufwertung des Eingangsbereichs und die Anlage einer Urnengemeinschaftsgrabanlage zur Verfügung.

Für die weiterführenden Maßnahmen sind in 2011 und 2012 erneut Haushaltsmittel für Planung und Bau zur Verfügung zu stellen.

 

 

III     Friedhof Otze

 

III.1 Situation/Problemstellungen/Fehlbedarf

Vollkommen anders stellt sich die Situation auf dem Friedhof Otze dar. Mit einer Gesamtfläche von 6.128 m² ist er nicht nur deutlich kleiner als der Stadtfriedhof, er hat auch mit > 50 % Flächenanteil an Grabstellen, Wegen und Gebäuden einen deutlich höheren Nutzungsgrad als der Stadtfriedhof.

Die Auswertung der Bestattungen der letzten Jahre lässt einen Fehlbedarf an Urnengräbern bereits ab 2012 erkennen. Insgesamt weist die Prognose einen Fehlbedarf von 125 Urnengräbern aus (s. Kap. 3 und 4 im Text Friedhofsentwicklungsplanung Friedhof Otze).

Für Sargbestattungen stehen absolut zwar ausreichend Flächen zur Verfügung, dies sind jedoch zu über 85 % Flächen mit einer Ruhefrist von 40 Jahren. Von den Nutzern werden jedoch Grabflächen mit 25 Jahren Ruhefrist nachgefragt.

Durch die z.T. sehr langen Ruhefristen von 40 Jahren sind die Grabflächen so „zersiedelt“, dass in absehbarer Zeit keine zusammenhängenden Flächen für neue Grabfelder zur Verfügung stehen.

In der Vergangenheit wurde als mögliche Problemlösung bereits die Errichtung von Urnenwänden im Eingangsbereich im Ortsrat vorgeschlagen, was jedoch nicht zur Umsetzung kam.

Durch die fehlenden beplanbaren Flächen können auch keine neuen Grabarten wie Urnen- oder Sarggemeinschaftsanlagen angeboten werden.

 

III.2 Planung

Die derzeit einzige Möglichkeit, um kurzfristig (bis 2012) zusammenhängende Flächen auf dem Friedhof Otze zu schaffen, sind Umbettungen z.B. aus dem Grabfeld 6 in den Reihen 23-33 (insgesamt 28 Umbettungen) in freie Gräber des selben Grabfeldes in den Reihen 11-20 (s. Plan und Text Friedhofsentwicklungsplanung Otze).

So entsteht eine freie Fläche von rund 500 m², auf der Urnenwahlgräber und auch eine Urnengemeinschaftsanlage eingerichtet werden können.

In einem zweiten Schritt kann durch Umbettungen innerhalb des Grabfeldes 1, Reihe 1 - 8 eine neue Fläche für Sargbestattungen entstehen. Um diese attraktiver zu machen, müssen hier jedoch gleichzeitig Maßnahmen durchgeführt werden, um die Ruhefrist von 40 Jahren auf 25 Jahre zu reduzieren. Die Firma Cemterra schlägt dazu (s. Seite 12 Friedhofsentwicklungsplanung Otze) eine komplette Grabfeldsanierung mit Bodenaustausch vor. Eine Alternative ist der Einsatz von Grabhüllen bei der Beisetzung. Dabei wird der Sarg in einer wasserdichten aber mittels Lüftungsrohren belüfteten Hülle beigesetzt, die mit belebtem Erdreich gefüllt wird. Beide Vorgehensweisen sind mit dem Gesundheitsamt Hannover abzustimmen, das für die Festsetzung der Ruhezeiten zuständig ist. Im Vorfeld ist ein Bodengutachten zu erstellen.

Die notwendigen Umbettungen werden in Abstimmung mit den Angehörigen durchgeführt. Sowie ein Nutzungsberechtigter seine Zustimmung verweigert, wird diese Grabstelle erhalten und in das neue Konzept integriert. Frau Pastorin Paul hat sich bereit erklärt, den Umbettungsprozess zu begleiten und eine feierliche Einsegnung des neuen Grabfeldes vorzunehmen.

Zur Zeit wird davon ausgegangen, dass im Grabfeld 1 für 29 bzw. 14 Gräber eine Einzelexhumation (wie im Grabfeld 6) erforderlich ist. Sollten Leichen bzw. Leichenteile auch in den anderen Bereichen aufgefunden werden, wird unter Umständen eine Flächenexhumation mit Umbettung notwendig (s. siehe 16 Friedhofsentwicklungsplanung Otze).

 

Die bereits vorgestellte Errichtung einer Urnenwand wurde zunächst zurückgestellt, da diese die Grabproblematik des Friedhofes Otze (u.a. lange Ruhefristen, Handaushub für Grabstellen aufgrund schmaler Wege) nicht lösen und die Aussagen der Friedhofsentwicklungsplanung abgewartet werden sollten.

Die Umsetzung der Maßnahmen ist nach folgendem zeitlichen Ablauf vorgesehen:

 

2010

o      Herbeiführung einer politischen Entscheidung zum weiteren Vorgehen

o      Anmeldung der erforderlichen finanziellen Mittel

 

ab 2011

o      Planung und Ausführung Umbettungen

o      Planung und Durchführung einer Urnengemeinschaftsanlage.

o      Planungen für Umbettungen zur Schaffung neuer Sarggrabstellen

 

ab 2012

o      Umsetzung der Planungen aus 2011

o      Planung einer weiteren Gemeinschaftsanlage

 

ab 2015          

o      Erste "Erfolgskontrolle" der bisher durchgeführten Maßnahmen

o      Ggf. Beginn weitergehender Planungen

 

III.3 Kosten

 

Herstellung einer Urnenwand:

Der Bau einer Urnenwand für rd. 30 Kammern kostet einschließlich einer Zuwegung ca. 30.000,- €.

 

Herstellung einer Urnengemeinschaftsanlage/Urnenwahlgrabanlage in 2011/2012 im Grabfeld 6 (ca. 480 m²): :

Die Kosten für die vorgeschlagenen Umbettungen im Grabfeld 6 belaufen sich voraussichtlich auf rund 50.000,- €. Zusätzlich sind rd. 20.000,- € für Steinmetz-, Boden- und Pflanzarbeiten einzurechnen.

Hinzu kommen die Kosten für die Anlage einer Urnengemeinschaftsanlage des Typ B (Hochbeet, s. Kap. 4 im Text Friedhofsentwicklungsplanung Otze) oder vergleichbar für ca. 45 Urnen in Höhe von rund 23.500,- €.

Für die Begleitung der Planung und Durchführung dieser Umbettungen sowie die Planung und die Baubegleitung der Urnengemeinschaftsanlage werden ca. 13.000,- € an Planungskosten veranschlagt.

Insgesamt entstehen Kosten von rd. 106.500,00 € für Grabfeld 6.

 

Anlage neuer Sargbestattungsflächen in 2011/2012 im Grabfeld 1:

1. Abschnitt: Reihe 1-8 (ca. 550 m²):

Für die Anlage neuer Sargbestattungsflächen können ab 2012 durch die Umbettungen von 29 Verstorbenen aus den Reihen 1 – 8 neue Flächen für Erdgräber als Reihen- oder Wahlgräber entstehen.

Die Kosten betragen für die Umbettungen rund 52.000,- €. Die zu erwartenden Kosten für Steinmetz-, Boden- und Pflanzarbeiten werden mit rd. 20.000,- € geschätzt.

Für Sargbestattungen müsste zur Verkürzung der Ruhefrist von derzeit 40 Jahren auf 25 Jahre eine Grabfeldsanierung für rund 165.000,- € durchgeführt werden.

Eine weitere Möglichkeit ist der unter Punkt III.2 dargestellte Einsatz von Grabhüllen. Bei 140 Gräbern entstehen für die Grabhüllen Gesamtkosten in Höhe von rd. 105.000,- €, das sind pro Beisetzung 750,- €.

Die Kosten für die Grabhüllen von ca. 750,- € / Beisetzung sind zusätzlich zu den Grabkosten von den Angehörigen zu tragen. Der Vorteil für die Nutzungsberechtigten ist allerdings erheblich. Die Grabstätte kann 15 Jahre früher für eine weitere Beisetzung genutzt werden. Derzeit sind die Angehörigen verpflichtet, mindestens 30 Jahre die Grabstätte zu pflegen. Eine Ruhefrist von 40 Jahren wird von vielen Angehörigen als unangemessen eingestuft. Viele Grabstellen werden deshalb vor Ablauf der Ruhefrist an die Stadt zurückgegeben. Derzeit beträgt die jährliche Gebühr für die Pflege, die durch die Stadt erfolgt, z.B. auf den Stadtteilfriedhöfen 36,80 € / Jahr.

Für beide Varianten sind zusätzlich Planungskosten bereitzustellen (20.000,- bis 25.000,- €).

Die Gesamtkosten für den 1. Abschnitt liegen bei einer Grabfeldsanierung bei rd. 262.000,- €. Beim Einsatz von Grabhüllen sind insgesamt ca. 97.000,- € zu investieren.

 

2. Abschnitt: Reihe 9-14 (ca. 500 m²):

Für die Umbettung der Verstorbenen aus den Reihen 9 –14 fallen rund 25.000,- € Umbettungskosten an. Zusätzlich sind rd. 10.000,- € für Steinmetz-, Boden- und Pflanzarbeiten zu berücksichtigen.

 

Für eine Grabfeldsanierung fallen rd. 150.000,- €, bzw. 94.000,- € Gesamtkosten für Grabhüllen für 125 Gräber an. Die Kosten für die Grabhüllen von ca. 750,- € / Beisetzung sind auch hier zusätzlich zu den Grabkosten von den Angehörigen zu tragen (s.o.).

Hinzu kämen Kosten von rund 29.000,- € für die Gestaltung einer Gemeinschaftsgrabanlage. Ob diese für Sargbestattungen oder als weitere Urnenanlage geplant werden soll, ist von den zum Planungszeitpunkt (frühestens 2012) aktuellen Entwicklungen der Bestattungszahlen abhängig. 

Auch hier sind zusätzlich Planungskosten von ca. 20.000,- bis 25.000,- € vorzusehen.

Für die Umsetzung des 2. Abschnitts entstehen insgesamt Kosten in Höhe von rd. 239.000,- € einschließlich einer Grabfeldsanierung. Beim Einsatz von Grabhüllen belaufen sich die Gesamtkosten auf 89.000,- €.

 

 

Gesamtkosten für die Friedhofsentwicklung in Otze:

Für die Umsetzung aller aufgeführten Maßnahmen in Grabfeld 6 und 1 entstehen Kosten, je nach Wahl der Sanierung, von voraussichtlich ca. 292.500,- bis 607.500,- €.

 

IV      Schlussbemerkung

 

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass in den kommenden Jahren auf beiden Friedhöfen umfangreiche Investitionen erforderlich sind, um dem Bedarf zu entsprechen und Abwanderungen zu anderen Friedhöfen und Bestattungsformen zu verhindern.

Durch die neue Grabart „Urnen unter Bäumen“ konnte das Image des Stadtfriedhofs bereits stark verbessert werden. Die Anlage wird sehr positiv angenommen.

Dennoch darf nicht verkannt werden, dass durch die notwendige Gebührenerhebung Angehörige nach anderen Beisetzungsarten suchen, die wirtschaftlich für sie besser tragbar sind. Nur durch attraktive Angebote kann die Anzahl der Beisetzungen auf den städtischen Friedhöfen konstant gehalten werden. Aufgrund des demographischen Wandels können die Bestattungszahlen bei einem verbesserten Angebot voraussichtlich sogar gesteigert werden.

Die Gebühren können nur konstant gehalten werden, wenn die Zahl der Beisetzungen unverändert hoch bleibt bzw. sich steigert.

 

Wenn der Kostendeckungsgrad von 70 % beibehalten werden soll, ist bei den aufgezeigten Investitionen mit folgenden Gebührenerhöhungen zu rechnen:

Bei der Umsetzung aller Maßnahmen auf den Friedhöfen Niedersachsenring und Otze (einschließlich einer Grabfeldsanierung) ist eine Gebührenerhöhung im Bereich von 15 bis 20 % zu erwarten. Das bedeutet beispielsweise, dass sich ein einstelliges Wahlgrab auf den Ortsteilen von 1.500,- € auf ca. 1.750,- bis 1.800,- € verteuert.

Wird statt der Grabfeldsanierung der Einsatz von Grabhüllen gewählt, ist mit einer Kostensteigerung von bis zu 10 % zu rechnen. Das führt zu einer Erhöhung von rd. 95,- € beim Kauf eines Urnenwahlgrabes für 2 Urnen, bisher 950,- €.

Werden nur die Maßnahmen auf dem Burgdorfer Friedhof sowie der Bau einer Urnenwand in Otze umgesetzt, führt das voraussichtlich zu einer Kostensteigerung von ca. 2 bis 3 %. Ein Reihengrab für 25 Jahre würde sich z.B. um ca. 20,- bis 30,- € verteuern, bisher 950,- €.

 

Die Kosten für die Anlage von Gemeinschaftsgrabanlagen decken sich durch den Verkauf der Grabstellen (Berechnung: Summe aus Herstellungskosten der Anlage plus Pflege über die Ruhezeit geteilt durch die Anzahl der Grabstellen = Zuschlag auf die regulären Grabgebühren). Dieses Verfahren wurde auch für die Grabstellen der „Urnen unter Bäumen“ angewendet. Der Erfolg dieser Anlage bestätigt, dass die Bereitschaft besteht für ein überzeugendes Konzept auch Mehrkosten in Kauf zu nehmen. Im Gespräch am 21.05.2010 wurde diese Einschätzung nochmals bestätigt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

Friedhofsentwicklungsplanung Stadtfriedhof Niedersachsenring

Friedhofsentwicklungsplanung Friedhof Otze



[1]         Hier musste die Prognose gegenüber dem Text der Friedhofsentwicklungsplanung bereits von 2015 auf 2012 korrigiert werden.

[2]         Eine Gemeinschaftsgrabanlage besteht aus einer Gruppe von Einzelgrabstätten meist nicht miteinander verwandter Personen mit einheitlicher äußerer Gestaltung. Diese Rahmengestaltung und Grundbepflanzung, die Grabbepflanzung und zum Teil auch das Grabmal werden vom Friedhofsträger angeboten. Der Grabnutzungsinhaber erhält eine Komplettleistung gegen Gebühr (Grab, ggf. Grabstein, Bepflanzung und Pflege).