Betreff
Beitritt zur Kinderschutzvereinbarung innerhalb der Region Hannover nach § 72 a SGB VIII
Vorlage
BV 2023 0433
Aktenzeichen
51.2
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Jugendhilfe und Familie beschließt, der Kinderschutzvereinbarung gem. § 72 a SGB VIII zum 01.07.2023 beizutreten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Im Jahre 2013 wurde gemeinsam eine Rahmenvereinbarung zum Kinderschutz innerhalb der Region Hannover erarbeitet, die am 01.01.2014 in Kraft trat und die bis heute Bestand hat. Die Stadt Burgdorf ist dieser Rahmenvereinbarung seinerzeit beigetreten.

 

Durch Änderungen im Kinderschutz war die Notwendigkeit gegeben, diese Vereinbarung inhaltlich zu überarbeiten bzw. neu zu gestalten. In einer regionsweiten Arbeitsgruppe, an der das Jugendamt der Stadt Burgdorf beteiligt war, wurde von Mai 2021 bis Januar 2023 in einem herausfordernden Prozess unter Federführung der Region Hannover an der Neugestaltung einer Kinderschutzvereinbarung gearbeitet.

 

Wesentliche Änderungen / Ergänzungen sind u.a. die Profilschärfung der „Insoweit erfahrenen Fachkräfte“ und eine genauere Fassung der Risikofaktoren im Hinblick auf eine Kindeswohlgefährdung, die Einbeziehung der Kindertagespflege sowie die Verpflichtung freier Träger zum Beitritt zu der Kinderschutzvereinbarung. Die Implementierung eines Qualitätszirkels soll ebenfalls vereinbart werden.

 

Die nunmehr in der Anlage vorliegende Vereinbarung (mit Anlagen), die zum 01.07.2023 in Kraft treten soll, berücksichtigt alle aktuellen gesetzlichen und redaktionellen Änderungen seit 2014. Es wurde durch die beteiligten öffentlichen Träger der Jugendhilfe gemeinsam festgelegt, dass die jeweiligen Ausschüsse für Jugendhilfe und Familie einen Beschluss bezüglich des Beitritts fassen.

 

 

(Pollehn)