Sachverhalt und Begründung:
Im Jahre 2013 wurde gemeinsam eine Rahmenvereinbarung zum Kinderschutz
innerhalb der Region Hannover erarbeitet, die am 01.01.2014 in Kraft trat und
die bis heute Bestand hat. Die Stadt Burgdorf ist dieser Rahmenvereinbarung
seinerzeit beigetreten.
Durch Änderungen im Kinderschutz war die Notwendigkeit gegeben, diese
Vereinbarung inhaltlich zu überarbeiten bzw. neu zu gestalten. In einer
regionsweiten Arbeitsgruppe, an der das Jugendamt der Stadt Burgdorf beteiligt
war, wurde von Mai 2021 bis Januar 2023 in einem herausfordernden Prozess unter
Federführung der Region Hannover an der Neugestaltung einer
Kinderschutzvereinbarung gearbeitet.
Wesentliche Änderungen / Ergänzungen sind u.a. die Profilschärfung der
„Insoweit erfahrenen Fachkräfte“ und eine genauere Fassung der Risikofaktoren
im Hinblick auf eine Kindeswohlgefährdung, die Einbeziehung der
Kindertagespflege sowie die Verpflichtung freier Träger zum Beitritt zu der
Kinderschutzvereinbarung. Die Implementierung eines Qualitätszirkels soll
ebenfalls vereinbart werden.
Die nunmehr in der Anlage vorliegende Vereinbarung (mit Anlagen), die
zum 01.07.2023 in Kraft treten soll, berücksichtigt alle aktuellen gesetzlichen
und redaktionellen Änderungen seit 2014. Es wurde durch die beteiligten
öffentlichen Träger der Jugendhilfe gemeinsam festgelegt, dass die jeweiligen
Ausschüsse für Jugendhilfe und Familie einen Beschluss bezüglich des Beitritts
fassen.
(Pollehn)