Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.
Das Inkrafttreten der
Kurzfristenergiesicherungsverordnung des Bundes markierte am 1. September des
vergangenen Jahres den Startschuss für einen insgesamt sechsmonatigen Zeitraum,
innerhalb dessen die Kommunen in Deutschland ein ehrgeiziges Sparziel in Höhe
von 20% im Bereich ihrer Strom‐ und Gasverbräuche erreichen sollen. Die Stadt
Burgdorf verabschiedete daher im Sommer des vergangenen Jahres einen vom
Krisenstab Energie ausgearbeiteten Maßnahmenkatalog,
mit dessen Hilfe die Vorgabe erreicht werden soll.
Nach rund vier Monaten kann die
Stadt Burgdorf eine erste positive Zwischenbilanz ziehen. Sämtliche
verabschiedeten Maßnahmen wurden nach Prioritäten sortiert, umgesetzt und immer
wieder auf Wirksamkeit geprüft. Zeitaufwändige technische Veränderungen werden
Schritt für Schritt weiter vorangetrieben sowie einzelne Maßnahmen bei Bedarf
angepasst.
Dies führt dazu, dass die Stadt
Burgdorf in den ersten vier Monaten nach Inkrafttreten der Bundesverordnung
deutliche Einsparungen erzielen konnte. Der
Stromverbrauch konnte um 22,95%, der Verbrauch von Gas sogar um 25,97% gesenkt
werden. Diese positive Zwischenbilanz ist insbesondere auch Ergebnis des
umsichtigen Verhaltens der Nutzer*innen der städtischen Einrichtungen sowie der
Beschäftigten der Stadtverwaltung selbst.
Ein kritischer Blick auf die
Zahlen zeigt jedoch, dass vor allem die Witterungsverhältnisse für den
Gasverbrauch eine große Rolle spielten. Der milde Temperaturverlauf der Monate
September und Oktober trug ebenso maßgeblich zu den Einsparungen auf dem Sektor
Gas bei, wie die Tatsache, dass das Hallenbad aufgrund aufwändiger
Sanierungsarbeiten im Betrachtungszeitraum gar nicht geöffnet hatte. Wird
jedoch das Hallenbad aus der Durchschnittsberechnung genommen, würde im Bereich
Gas aktuell nur eine Einsparung von 9,16% zu Buche stehen. Die vom Bund
geforderten 20% könnten bei einem geöffneten Hallenbad in den Monaten Januar
und Februar nicht mehr erreicht werden, da diese zusätzlich auch noch die
kältesten Monate innerhalb des Betrachtungszeitraums darstellen. Aus diesem
Grund werden die Gasverbräuche in den Liegenschaften weiterhin sehr genau
hinterfragt und nach weiterem Optimierungspotential gesucht.
Gemäß § 17 des Niedersächsischen
Klimagesetzes (NKlimaG) haben Kommunen darüber hinaus einen Energiebericht zu
erstellen und diesen zu veröffentlichen, so dass Verwaltung und Politik auch
künftig gemeinsam im Thema bleiben können. Der Bericht ist erstmalig für das
Kalenderjahr 2022 zu erstellen und bis zum 31. Dezember 2023 zu
veröffentlichen. Er soll dazu dienen, durch Offenlegung der Energieverbräuche
Möglichkeiten zu deren Senkung und zur Einsparung von Energiekosten zu
ermitteln. Um u.a. weitere Synergien bei der Erstellung sowie Auswertung des
Energieberichts zu nutzen, beteiligt sich die Stadt Burgdorf – wie viele andere
Regionskommunen auch – an dem Projekt „Kommunales Energie-Effizienznetzwerk
Region Hannover“.
Besonders erfreulich ist daher die
aktuelle Strombilanz. Hier konnte der Verbrauch konstant gesenkt werden, die
Bilanz würde mit und ohne Hallenbad einen Wert von über 20% Einsparung
ausweisen. Maßgeblichen Anteil hat die kontinuierlich voranschreitende
Umrüstung der Straßen- und Gebäudebeleuchtungen auf LED. Die Stadt Burgdorf
profitierte hier von ihrer eigenen Energieplanung, innerhalb derer
beleuchtungstechnische Umrüstungen bereits vor Eintritt der Krise geplant,
beauftragt und teilweise schon in der Ausführung oder sogar Fertigstellung
waren, als die Kurzfristenergiesicherungsverordnung in Kraft trat.
(Pollehn)