Betreff
Aktueller Stand der Energieeinsparungen im Bereich Gas und Strom
Vorlage
M 2023 0429
Art
M i t t e i l u n g

Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

Das Inkrafttreten der Kurzfristenergiesicherungsverordnung des Bundes markierte am 1. September des vergangenen Jahres den Startschuss für einen insgesamt sechsmonatigen Zeitraum, innerhalb dessen die Kommunen in Deutschland ein ehrgeiziges Sparziel in Höhe von 20% im Bereich ihrer Strom und Gasverbräuche erreichen sollen. Die Stadt Burgdorf verabschiedete daher im Sommer des vergangenen Jahres einen vom Krisenstab Energie ausgearbeiteten Maßnahmenkatalog, mit dessen Hilfe die Vorgabe erreicht werden soll.

 

Nach rund vier Monaten kann die Stadt Burgdorf eine erste positive Zwischenbilanz ziehen. Sämtliche verabschiedeten Maßnahmen wurden nach Prioritäten sortiert, umgesetzt und immer wieder auf Wirksamkeit geprüft. Zeitaufwändige technische Veränderungen werden Schritt für Schritt weiter vorangetrieben sowie einzelne Maßnahmen bei Bedarf angepasst.

 

Dies führt dazu, dass die Stadt Burgdorf in den ersten vier Monaten nach Inkrafttreten der Bundesverordnung deutliche Einsparungen erzielen konnte. Der Stromverbrauch konnte um 22,95%, der Verbrauch von Gas sogar um 25,97% gesenkt werden. Diese positive Zwischenbilanz ist insbesondere auch Ergebnis des umsichtigen Verhaltens der Nutzer*innen der städtischen Einrichtungen sowie der Beschäftigten der Stadtverwaltung selbst.

 

Ein kritischer Blick auf die Zahlen zeigt jedoch, dass vor allem die Witterungsverhältnisse für den Gasverbrauch eine große Rolle spielten. Der milde Temperaturverlauf der Monate September und Oktober trug ebenso maßgeblich zu den Einsparungen auf dem Sektor Gas bei, wie die Tatsache, dass das Hallenbad aufgrund aufwändiger Sanierungsarbeiten im Betrachtungszeitraum gar nicht geöffnet hatte. Wird jedoch das Hallenbad aus der Durchschnittsberechnung genommen, würde im Bereich Gas aktuell nur eine Einsparung von 9,16% zu Buche stehen. Die vom Bund geforderten 20% könnten bei einem geöffneten Hallenbad in den Monaten Januar und Februar nicht mehr erreicht werden, da diese zusätzlich auch noch die kältesten Monate innerhalb des Betrachtungszeitraums darstellen. Aus diesem Grund werden die Gasverbräuche in den Liegenschaften weiterhin sehr genau hinterfragt und nach weiterem Optimierungspotential gesucht.

 

Gemäß § 17 des Niedersächsischen Klimagesetzes (NKlimaG) haben Kommunen darüber hinaus einen Energiebericht zu erstellen und diesen zu veröffentlichen, so dass Verwaltung und Politik auch künftig gemeinsam im Thema bleiben können. Der Bericht ist erstmalig für das Kalenderjahr 2022 zu erstellen und bis zum 31. Dezember 2023 zu veröffentlichen. Er soll dazu dienen, durch Offenlegung der Energieverbräuche Möglichkeiten zu deren Senkung und zur Einsparung von Energiekosten zu ermitteln. Um u.a. weitere Synergien bei der Erstellung sowie Auswertung des Energieberichts zu nutzen, beteiligt sich die Stadt Burgdorf – wie viele andere Regionskommunen auch – an dem Projekt „Kommunales Energie-Effizienznetzwerk Region Hannover“.

 

Besonders erfreulich ist daher die aktuelle Strombilanz. Hier konnte der Verbrauch konstant gesenkt werden, die Bilanz würde mit und ohne Hallenbad einen Wert von über 20% Einsparung ausweisen. Maßgeblichen Anteil hat die kontinuierlich voranschreitende Umrüstung der Straßen- und Gebäudebeleuchtungen auf LED. Die Stadt Burgdorf profitierte hier von ihrer eigenen Energieplanung, innerhalb derer beleuchtungstechnische Umrüstungen bereits vor Eintritt der Krise geplant, beauftragt und teilweise schon in der Ausführung oder sogar Fertigstellung waren, als die Kurzfristenergiesicherungsverordnung in Kraft trat.

 

 

 

 

 

 

 

(Pollehn)