Betreff
9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Wochenmarktes der Stadt Burgdorf (Marktgebührensatzung)
Vorlage
2010 0763
Aktenzeichen
32-891-03
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

zu a) und b)

 

 

 

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen / Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den unter c) formulierten Beschluss zu fassen.

zu c)

 

 

 

 

Der Rat beschließt, die 9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Wochenmarktes der Stadt Burgdorf - Marktgebührensatzung - (in der der Originalniederschrift als Anlage ___ beigefügten Fassung) zu erlassen.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Betriebsabrechnung 2009 weist für das Berichtsjahr eine Unterdeckung von 6.003,28 € aus. Diese Unterdeckung wird in die Gebührenkalkulationen für 2011 und 2012 je zur Hälfte vorgetragen.

 

Grundsätzlich sollen Gebühren kostendeckend bemessen sein.

 

Seit dem 01.01.2010 beträgt das Standgeld je Markttag für jeden in Anspruch genommenen angefangenen Meter Frontlänge 3,69 € bei Barzahlung bzw. 2,50 € für einen Dauerstand.

 

Die "Betriebsabrechnung Marktwesen 2009", die mit der dazugehörigen Kalkulation der Gebühren ab 2011 (Seite 20) die Grundlage dieser Vorlage darstellt, ist als Anlage 1 beigefügt. Wie der Gebührenkalkulation für 2011 zu entnehmen ist, betragen die kostendeckenden Gebühren je Markttag für jeden in Anspruch genommenen angefangenen Meter Frontlänge für Barzahler 4,30 € und für Dauermarktbeschicker 2,88 €.

 

Um 2011 nicht wieder eine Unterdeckung zu erwirtschaften wird empfohlen, ab dem 01.01.2011 die Gebühren auf die zuvor genannten kostendeckenden Sätze (4,30 € / 2,88 €) anzuheben.

 

Sofern der Rat im Rahmen seines ortsgesetzgeberischen Ermessens bei der Beschlussfassung über den Gebührensatz von der im Rahmen der Gebührenkalkulation ermittelten Gebührenobergrenze (von 4,30 EUR bzw. 2,88 EUR) nach unten abweicht und damit eine teilweise Unterdeckung bewusst in Kauf nimmt, darf eine solche Unterdeckung bei einer späteren Gebührenkalkulation nicht berücksichtigt werden.

 

 

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1
Betriebsabrechnung Marktwesen 2009 (mit Gebührenkalkulation 2011)

 

Anlage 2

9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Wochenmarktes der Stadt Burgdorf (Marktgebührensatzung)